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RKI registriert 23 392 Corona-Neuinfektionen und 286 neue Todesfälle

15:16
24.04.2021
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 23 392 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus Zahlen des RKI von Samstagmorgen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05:03 Uhr wiedergeben. Deutschlandweit wurden nach RKI-Angaben innerhalb von 24 Stunden 286 neue Todesfälle verzeichnet. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des RKI sind möglich.

Am Samstag vor einer Woche hatte das RKI binnen eines Tages 23 804 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 219 neue Todesfälle verzeichnet.

Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner lag laut RKI am Samstagmorgen bundesweit bei 164,4. Am Vortag hatte das RKI diese Sieben-Tage-Inzidenz mit 164,0 angegeben, am Samstag vergangener Woche mit 160,7, vor vier Wochen (27.3.) mit 124,9.

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 3 268 645 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit etwa 2 882 300 an. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 81 444.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag nach dem RKI-Lagebericht von Samstagnachmittag bei 1,09 (Vortag: 1,08). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 109 weitere Menschen anstecken. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

(dpa)

Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

13:55
24.04.2021
Für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene soll es nach Einschätzung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollen Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten.

«Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein», wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. «Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden». Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, «sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe». 

(dpa)

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