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Jobverlust wegen Corona - über eine Million Menschen betroffen

10:10
24.04.2021
Krise, Lockdown, Job verloren - so sieht das Schicksal hunderttausender Bundesbürger in der Pandemie aus. Geringverdiener wurden besonders stark getroffen.

Im Zuge der Corona-Krise haben im vergangenen Jahr mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Mehr als die Hälfte davon waren Minijobber, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

477 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verloren demnach ihren Job. Für die geringfügige Beschäftigung schlug Corona im vergangenen Jahr mit einem Minus von 526 000 Jobs zu Buche.

Demnach waren besonders Arbeitskräfte aus dem Gastgewerbe betroffen, also etwa aus den Bereichen der Hotellerie und der Gastronomie. Das waren bei Minijobs und regulären Jobs rund 398 000 Menschen.

Mit etwa 128 000 entlassenen regulär Beschäftigten machte das verarbeitende Gewerbe einen weiteren großen Block aus. Die meisten der hier Betroffenen arbeiteten in der Metall- und Elektroindustrie. Dabei müsse aber beachtet werden, dass diese Branche bereits vor der Corona-Pandemie von einem strukturellen Wandel gezeichnet gewesen sei, hieß es in dem Schreiben.

Auch viele Menschen aus der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche sind arbeitslos geworden: Betroffen waren hier etwa 78 000 Minijobber.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, warf der Bundesregierung eine «verfehlte Krisenpolitik» vor. Vor allem mit Kurzarbeit hatten Regierung und Bundesagentur für Arbeit den Jobmarkt abgesichert. Zeitweise, im April 2020, waren fast sechs Millionen Menschen bundesweit in Kurzarbeit - 20 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Zimmermann sagte der dpa: «Das Instrument der Kurzarbeit ist ein löchriger Schutzschirm.» Besonders Minijobber hätten keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Die Linken-Politikerin forderte, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Jüngsten Zahlen der Arbeitsagentur zufolge gab es im März diesen Jahres rund 2,8 Millionen arbeitssuchende Menschen in Deutschland. Das waren etwa 492 000 mehr als im März 2019. In Kurzarbeit befanden sich im vergangenen Monat noch rund 197 000 Menschen. Rund eine Million gelten als Langzeitarbeitslose.

Berechnet wurde der Corona-Effekt durch einen Vergleich der Arbeitsmarktzahlen seit Beginn der Pandemie im März 2020 mit den Zahlen ab März 2019. Ausgewertet wurden die verfügbaren Angaben für März bis September des vorigen Jahres. Für die Monate danach bis Dezember 2020 wurden Schätzungen verwendet.

(dpa)

Virusvariante: Einreise aus Indien nur noch im Ausnahmefall erlaubt

10:10
24.04.2021
Die Bundesregierung will Indien nun doch zum Virusvarianten-Gebiet erklären. Damit gilt in Deutschland ab Montag ein weitgehendes Einreiseverbot für Menschen von dort, wie die Deutsche Presse-Agentur am Samstag aus Regierungskreisen erfuhr. Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Deutsche und für Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Auch sie müssen allerdings schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.

«Um unsere Impfkampagne nicht zu gefährden, muss der Reiseverkehr mit Indien deutlich eingeschränkt werden», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach dpa-Informationen hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeschaltet und zur Vorsicht aufgerufen, nachdem Indien am Freitag zwar als Hochrisikogebiet, jedoch nicht als Virusvariantengebiet eingestuft worden war.

Die Regeln für Virusvariantengebiete sind deutlich strenger: Einreisende müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne Verkürzungsmöglichkeit. Außerdem dürfen Fluggesellschaften bestimmte Personengruppen aus diesen Regionen nicht befördern. Das führt dann meist dazu, dass nur noch wenige Flüge angeboten werden.

Die Infektionszahlen in Indien steigen dramatisch. Die indische Variante B.1.617 steht bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter Beobachtung.

(dpa)

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