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WHO: Corona gefährdet Gesundheitsversorgung in den meisten Ländern

11:41
23.04.2021
In einem Großteil der Welt ist die medizinische Grundversorgung wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf veröffentlichte am Freitag eine Umfrage, wonach in rund 90 Prozent von 135 Staaten auch ein Jahr nach Ausbruch der Krise Gesundheitsleistungen nicht ausreichend angeboten werden können.

In einem Fünftel der Länder kommt es demnach zu Engpässen in der Notfallmedizin, während zwei Drittel über Verzögerungen von nicht lebensrettenden Operationen berichten. Mehr als 40 Prozent der Länder meldeten Probleme in Bereichen wie mentale Gesundheit, HIV, Zahnmedizin, Krebsvorsorge, Bluthochdruck oder Diabetes.

Viele Staaten hätten allerdings die Versorgungslücken seit vorigem Jahr verkleinern können, berichtete die WHO. Dies sei unter anderem durch die Einstellung von zusätzlichem Personal, die Versorgung von Patienten zu Hause und Telemedizin gelungen. Viele Patienten würden jedoch weiterhin Behandlungen meiden, weil sie Angst hätten, sich dabei mit dem Coronavirus anzustecken.

Laut der Studie gibt es auch Fortschritte bei herkömmlichen Impfungen, die vielerorts wegen der Pandemie ausfielen. Allerdings berichtete noch immer mehr als ein Drittel der Länder über Einschränkungen in diesem Bereich. «Die Impfungen gegen Covid-19 dürfen nicht auf Kosten von lebenswichtigen Schutzimpfungen für Kinder gehen», warnte Henrietta Fore, die Chefin des UN-Kinderhilfswerks UNICEF.

(dpa)

Innenministerium: Nachtreisen falls nötig besser umbuchen

11:40
23.04.2021
Die ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag greifende Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. «Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.» Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müssten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb er unterwegs sei, sagte der Sprecher. «Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können.»

Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronavirus-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen. So ist der Aufenthalt auch während der Nachtstunden normalerweise zur Berufsausübung erlaubt, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder in medizinischen Notfällen bei Mensch und Tier. In derartigen Fällen könnten natürlich auch Auto oder Bahn genutzt werden, erläuterte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz. «Der LKW-Fahrer darf selbstverständlich auch seine Waren weiter transportieren und der Enkel seine erkrankte Großmutter ins Krankenhaus fahren.»

Das wirksamste Mittel, um die hohe Zahl von Neuinfektionen zu senken, sei die Reduzierung von Kontakten, sagte Fietz. Diesem Zweck dienten auch die Ausgangsbeschränkungen.

(dpa)

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