Mit der Bundes-Notbremse muss das Saarland wohl in weiten Teilen wieder in den Lockdown zurückkehren: Wenn das am Donnerstag im Bundesrat passierte geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, greift die Notbremse in Landkreisen oder Städten, in der die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Und das ist derzeit in drei von fünf Landkreisen im Saarland sowie im Regionalverband Saarbrücken der Fall.
Heißt konkret: Dort müssten Außengastronomie sowie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios wieder schließen, die seit dem Start des Saarland-Modells am 6. April für negativ Corona-Getestete offen stehen. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Bisher geht es ohne Termin. Hinzu kommen die beschlossenen Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten.
Wie genau sich die Bundes-Notbremse auf das eigentlich landesweite Saarland-Modell auswirkt, ob es nun regionalisiert wird: Das war zunächst noch unklar. Derzeit steht das gestufte Projekt unter gelber Ampelphase - heißt es gibt eine erweiterte Testpflicht.
Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) äußerte sich im Bundesrat erneut kritisch zur Änderung im Gesetz. Man müsse die Frage stellen: «Wollen wir immer wieder stereotyp mit Lockdown antworten, mit Kontaktverboten oder Ausgangsbeschränkungen?», fragte er. «Wir brauchen etwas, was nicht auf Dauer ewig Handel, Gewerbe, Kultur und Menschen insgesamt diesem Hin und Her aussetzt.»
Der negative Schnelltest als Zugangsvoraussetzung zum Einzelhandel, zur Außengastronomie, zu Kulturveranstaltungen und zu privaten Zusammenkünften im Freien habe dazu geführt, dass im Saarland die Schnelltests «in die Höhe geschossen» seien. Deren Zahl sei von 220 000 in der 14. Kalenderwoche auf 310 000 in der 15. Kalenderwoche gestiegen.
(dpa)