Kurz vor dem geplanten Start der Bundesgartenschau (Buga) in Erfurt am Freitag stehen die Chancen für eine grundsätzliche Öffnung trotz Corona-Krise gut. Eine Öffnung zumindest der Außenbereiche sollte einer Beschlussempfehlung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach möglich sein, so die Einschätzung der Thüringer Staatskanzlei.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte am Montag eine Beschlussempfehlung zu Änderungen für das Infektionsschutzgesetz abgegeben. Damit soll es im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine bundeseinheitliche Notbremse geben. Im Beschlussentwurf heißt es unter anderem, dass die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten geöffnet werden dürfen, «wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besucherin oder den Besucher ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorgelegt wird.» Ein früherer Entwurf sah noch vor, dass botanische Gärten ab einer bestimmten Infektionslage generell geschlossen werden sollen, ohne zwischen Innen- und Außenbereiche zu unterscheiden.
Ob die Gesetzesänderung so kommt und wann sie in Kraft tritt, ist noch unklar. Denkbar wäre etwa auch, dass sie erst am Montag gültig wird. Dann könnte die Buga in Erfurt zunächst drei Tage lang unter Auflagen der Thüringer Corona-Regeln öffnen. Diese sehen zwar immer noch viele Einschränkungen und Hygieneauflagen auch für die Besucher selbst vor; ein negativer Corona-Test würde damit nach aktuellem Rahmen aber noch keine Voraussetzung für den Einlass an einem der zwei umzäunten Hauptstandorte in Erfurt sein.
Neben den Hauptarealen in Erfurt gibt es zudem insgesamt 25 Außenstandorte der Buga. Bei vielen davon handelt es sich um ohnehin frei zugängliche Gartendenkmäler und Parkanlagen. Geplant ist die große Blumenschau vom 23. April bis zum 10. Oktober.