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Freiheitsrechtler bereiten Klage gegen geplante Ausgangssperre vor

10:42
20.04.2021
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die geplante Ausgangssperre auch in ihrer abgeschwächten Form für verfassungswidrig und will sie vor Gericht zu Fall bringen. Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer am Dienstag in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden, und dies sei nun nicht mehr der Fall.

Die Fraktionen von Union und SPD hatten sich darauf verständigt, den Regierungsentwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse abzuändern. Ausgangsbeschränkungen soll es nun von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge würden bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen sollen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt. Der Bundestag will die Regelung am Mittwoch beschließen.

Für die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold, die für die GFF ein Rechtsgutachten erstellt hat, ändert das aber nichts an den grundsätzlichen Problemen. Gebotene Ausnahmen fehlten, etwa für Geimpfte. Effektive Kontrollen seien unwahrscheinlich, denn der zulässige Spaziergang dürfte sich nur schwer vom verbotenen Nachhauseweg von der Privatparty unterscheiden lassen.

Dabei halten Mangold und die GFF eine befristete Ausgangssperre durchaus für zulässig - als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts, um die Ansteckungen ein für alle Mal auf ein niedriges Niveau zu drücken, das Lockerungen erlaubt. Dabei müsste aus ihrer Sicht vor allem die Arbeitswelt viel stärker reglementiert werden. So aber befürchten sie einen «Jojo-Lockdown» mit Dauer-Ausgangssperre.

Unklar ist noch, ob Betroffene direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen können oder zunächst bei einem Verwaltungsgericht eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben müssen, wie Buermeyer erläuterte. Die GFF will es deshalb möglicherweise parallel auf beiden Wegen versuchen.

(dpa)

Unicef: Massive Corona-Auswirkungen für Kinder und Jugendliche

10:28
20.04.2021
Ein Jahr nach dem ersten Lockdown zeichnen sich nach Unicef-Angaben massive Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche ab. Die vielfältigen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens gefährden nach Einschätzung des Kinderhilfswerks nicht nur die Bildungserfolge junger Menschen, sondern haben auch weitreichende Folgen für ihr gesamtes Wohlbefinden und ihre Entwicklung.

«Ich glaube, das lastet auch auf den Seelen der Kinder», sagte die Schirmherrin von Unicef Deutschland, Elke Büdenbender, am Dienstag bei der Vorstellung des Unicef-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland 2021. Die Frau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier warnte: «Je länger die Pandemie dauert, umso mehr nehmen Frust und Stress in den eigenen vier Wänden zu.»

Der Unicef-Bericht zeige, dass Deutschland bei der Zufriedenheit der Kinder schon vor der Pandemie im internationalen Vergleich zur Mittelmaß gewesen sei, sagte der Unicef-Vorstandsvorsitzende Georg Graf Waldersee. Mängel, die auch vorher schon da gewesen seien, würden jetzt «schonungslos offengelegt». Dazu gehörten zum Beispiel Defizite bei der digitalen Ausstattung der Schulen.

(dpa)

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