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Baden-Württemberg bleibt wohl bei Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr

16:02
19.04.2021
Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21.00 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22.00 Uhr ändern. «Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern», sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.» Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen.

Nun wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber noch ändern und bei den Ausgangssperren aufweichen. Demnach soll es Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten.

(dpa)

Bundesregierung fördert Tierheime in der Corona-Krise

16:00
19.04.2021
Von der Pandemie betroffene Tierheime können ab Samstag eine finanzielle Hilfe des Bundes beantragen. Wie das Bundesumweltministerium am Montag in Berlin mitteilte, können dann alle Tierschutzvereine, die Träger von Tierheimen sind, auf Antrag einen einmaligen Betriebskostenzuschuss von 7500 Euro erhalten.

Die Förderung soll die Folgen der Corona-Pandemie für die Tierheime abfedern. Die Krise stelle die Tierschutzvereine «in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme», schrieb das Ministerium. In vielen Fällen würden Spenden derzeit wegfallen. Auch die Vermittlungsmöglichkeiten seien in der Krise weggebrochen, dadurch ergebe sich für die Tierheime ein größerer Betreuungsbedarf.

Der Bundestag hatte im Dezember 2020 eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, sind im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro dafür vorgesehen. Die zur Auszahlung nötige Förderrichtlinie ist nun in Kraft getreten.

«Die vom Ehrenamt getragenen Tierheime erfüllen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe, und das unter extrem erschwerten Bedingungen. Die Fördermittel werden hoffentlich helfen, die schwierige Zeit zu überstehen», sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Montag.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Internetseite zur Beantragung der Mittel wird an diesem Samstag (24. April) für einen Zeitraum von vier Wochen freigeschaltet. 

(dpa)

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