Letztes Update:
20210415133008

Gericht: keine besonderen Regeln für genesene Corona-Patienten

13:28
15.04.2021
Für Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, gibt es keine Extrawurst bei Treffen mit anderen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen. Er fand, dass die verordneten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vorläufig keine Anwendung finden sollten. Sie seien im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, insgesamt nicht geeignet.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung und wies den Eilantrag zurück. Eine dauerhafte Immunität für Genesene sei wissenschaftlich nicht belegt. Neue Infektionen seien damit möglich. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers werde auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.

Die Berliner Verordnung enthält aktuell auch Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Erlaubt sind Treffen mit einem weiteren Haushalt - maximal fünf Erwachsenen. In der Zeit von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr sind Treffen nur zu zweit gestattet.

Die in der Verordnung geregelten Beschränkungen seien voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Sie verfolgten den legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit als möglich vorzubeugen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu verringern und damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

(dpa)

Scholz: Bundes-Notbremse ist «verfassungsfeste Lösung»

13:27
15.04.2021
Vizekanzler Olaf Scholz hält die geplante Bundes-Notbremse mit verschärften Corona-Regeln nach eigenen Worten nicht für juristisch angreifbar. «Die Verfassungsressorts haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie das Gesetz zu bewerten ist», sagte der Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat am Donnerstag in Berlin. «Wir sind alle zu dem Ergebnis gekommen, dass das eine zulässige, richtige und verfassungsfeste Lösung ist.»

Experten des Kanzleramts sehen laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung bei einem per Bundesgesetz geregelten Corona-Lockdown rechtliche Risiken. In einem internen Vermerk wird demnach etwa auf die Aufhebung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen seitens des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen verwiesen. In der FDP-Bundestagsfraktion war von einer drohenden Klagewelle die Rede.

«Ganz klar wird das sicher von irgendwem angegriffen», sagte Scholz. «Deshalb haben wir uns besonders intensive Mühe gegeben, die Frage juristisch vorher zu prüfen.» An diesem Freitag will der Bundestag erstmals über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Kommenden Mittwoch sollen die Neuerungen vom Bundestag beschlossen werden. Dann sollen sie noch den Bundesrat passieren.

Scholz äußerte sich am Rande eines Besuchs in einem Krankenhaus in Berlin.

(dpa)

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