Letztes Update:
20210414121032

Heil: Bisheriges Angebot für Corona-Tests in Betrieben «reicht nicht»

08:23
13.04.2021
Angesichts der Diskussion um eine Angebotspflicht für Coronatests in Unternehmen hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreiche. «Erfahrungen zeigen, 60 Prozent der Beschäftigten haben jetzt schon ein Testangebot. Das ist schon richtig gut, dass Unternehmen sich da engagieren. Aber das reicht nicht», sagte Heil am Dienstagmorgen im ARD-«Morgenmagazin». «Wir müssen das flächendeckend machen angesichts der Welle der Pandemie.»

Unternehmen in Deutschland sollen künftig ihren Beschäftigten einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung hervor. Beschäftigte müssen demnach das Angebot aber nicht annehmen. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

«Das ist Aufwand, aber es ist nicht unverhältnismäßig. Und der Markt, das sagt der Bundesgesundheitsminister inzwischen auch, gibt es her, dass man sich solche Tests auch beschaffen kann», sagte Heil. «Wir schreiben nicht eine bestimmte Form des Tests vor, sondern alle Antigen-Schnelltest gehören dazu.»

In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zur Testangebotspflicht eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen.

(dpa)

24 Millionen Euro für Verdienstausfälle wegen Quarantäne bewilligt

05:06
13.04.2021
Zum Ausgleich von Verdienstausfällen wegen Corona-Quarantäne sind in Baden-Württemberg bisher gut 24 Millionen Euro an Entschädigung bewilligt worden. Nach Zahlen des Sozialministeriums haben Arbeitgeber bis zur vergangenen Woche rund 98 600 Anträge gestellt. Davon wurden bisher gut 25 600 und damit etwa ein Viertel bewilligt. Die genaue Summe der Entschädigungen beläuft sich auf 24,1 Millionen Euro. Hinzu kommen laut Ministerium noch etwa 3,8 Millionen Euro, die als Ausfall-Entschädigung für Selbstständige oder für Eltern wegen Schul- oder Kitaschließungen bewilligt wurden. Etwas mehr als die Hälfte der Gesamtsumme entfällt auf dieses Jahr, der Rest auf das Vorjahr.

Das Infektionsschutzgesetz sieht einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt wird oder wenn die Schule oder Betreuungseinrichtung ihrer Kinder geschlossen wird. Der Arbeitgeber zahlt die Entschädigung für bis zu sechs Wochen an betroffene Beschäftigte und holt sich das Geld dann vom Staat zurück.

Gemessen an dem, was für Entschädigungen bereitsteht, fällt die bisher bewilligte Summe eher klein aus. Im Haushalt 2021 sind laut Ministerium 238,8 Millionen Euro eingeplant, von denen noch 223,9 Millionen Euro übrig sind. Grundsätzlich seien fristgerecht eingereichte Anträge, die begründet seien, auch auszuzahlen, hieß es. Nicht alle Fälle, für die Anträge gestellt würden, könnten aber tatsächlich nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden.

Der Arbeitgeberverband Unternehmer BW geht davon aus, dass manch Unternehmen lieber noch gar keinen Antrag gestellt hat - in der Hoffnung, das Verfahren könnte vielleicht einfacher werden. Bisher laufe es bei dem Thema alles andere als reibungslos, sagte ein Sprecher und berief sich auf Rückmeldungen von Unternehmen. Das Verfahren sei kompliziert, umständlich und koste viel Zeit, weder das Gesetz selbst noch die damit verknüpften Prozesse seien für eine Pandemie dieses Ausmaßes ausgelegt.

Zwar könne ein Antrag online gestellt werden, dafür müssten aber jeweils mehrere Seiten ausgefüllt werden. Eine technische Schnittstelle zu den Personalsystemen der Firmen gebe es nicht, zudem dauere die Bearbeitung der Anträge teilweise sehr lange - mit Folgen unter Umständen für Abrechnungen und Bilanzen, die rückwirkend nicht oder nur schwer geändert werden könnten. Dazu werde die gesamte Bürokratie auf die Firmen abgewälzt. Diese müssten die Entschädigung erst selbst berechnen, dann das Geld vorschießen und es sich dann zurückholen. «Alle sind zwar bemüht - aber es läuft nicht», hieß es.

(dpa/lsw)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen