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Keine Garantie für Spiele mit Fans: München droht EM-Entzug

14:47
12.04.2021
München kann zwei Monate vor Beginn der Fußball-EM weiterhin keine Spiele mit Zuschauern garantieren und riskiert damit das Aus als Ausrichterstadt. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) teilte am Montag nach einem Treffen mit DFB-Vizepräsident Rainer Koch mit, dass er sich zwar Fans in der Allianz Arena wünsche. In der aktuellen Pandemielage aber sei nicht ausgeschlossen, dass dieser Wunsch im Juni unerfüllt bleibt.

Der Kontinentalverband UEFA fordert von den zwölf Ausrichterstädten für das paneuropäische Turnier (11. Juni bis 11. Juli), dass die Stadien zumindest teilweise gefüllt werden müssen. Städte, in denen Geisterspiele drohen, könnten noch als EM-Ort gestrichen werden.

Es sei «aus heutiger Sicht natürlich leider nicht auszuschließen, dass aufgrund des Infektionsgeschehens und entsprechender Vorgaben der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu den Spielterminen im Juni keine Zuschauer*innen zugelassen werden können», sagte Reiter laut einer Mitteilung der Stadt.

Die UEFA hatte die Ausrichter München, Rom, Bilbao und Dublin in der vergangenen Woche aufgefordert, bis zum 19. April - den nächsten Montag - zusätzliche Informationen für die Durchführung der Partien nachzureichen. Dann entscheidet das UEFA-Exekutivkomitee endgültig über die Zahl der Gastgeber. Acht Städte haben die Ausrichtung der Spiele vor zumindest einigen Zuschauern bereits zugesichert.

DFB-Vizechef Koch trug nun erneut den UEFA-Wunsch in München vor. Auch er unterstrich, dass der Gesundheitsschutz zentral und auch die generelle Corona-Lage zu beachten sei. «Ich würde mich freuen, wenn vor diesem Hintergrund auch die Stadt München die Haltung der UEFA als wünschenswerte Zielvorstellung ansieht», sagte Koch.

Philipp Lahm als deutscher Organisationschef hatte schon am Sonntag in einem Radio-Interview erzählt, dass es Szenarien in München gibt von keinen Zuschauern bis zu einer Auslastung von 50 Prozent.

«Wir alle wünschen uns nichts mehr, als dass die Infektionszahlen sinken und wir immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens normalisieren können», betonte nun auch Reiter und ergänzte: «Ich hoffe, dass wir unter Einbeziehung zusätzlicher Hygienemaßnahmen und Teststrategien wie von der UEFA angestrebt einen gewissen Prozentsatz der Plätze in der Allianz Arena für Zuschauer freigeben können.»

Die Hoffnung ist aber eben keine Garantie. Reiter versprach, dass die Stadt «alle Anstrengungen unternehmen und die unterschiedlichen Optionen fortlaufend in den kommenden Wochen prüfen» werde. «Dazu stehen wir im permanenten Austausch mit all unseren Partnern, insbesondere auch über den DFB.» Ob das reicht, ist offen.

(dpa)

Debatte über Corona-Demo im BaWü-Landtag - schärfere Auflagen möglich?

14:40
12.04.2021
Nach den verstörenden Bildern vom Stuttgarter Massen-Protest gegen die Corona-Auflagen fordern Politiker mehrerer Parteien schärfere Auflagen und Verbote bei weiteren Demonstrationen. Im Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags wurde zwar die Bedeutung des Demonstrationsrechts betont. Abgeordnete und Minister verurteilten aber auch die von der Stadt Stuttgart erteilte Erlaubnis für die Demonstration auf dem Cannstatter Wasen und brachten eine strengere Auslegung oder sogar Änderung der Coronaverordnung ins Spiel. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erneuerte seine scharfe Kritik an der Stadtverwaltung.

Die Demonstration hätte nach seiner Einschätzung durchaus verboten werden können, sagte er. «Ein Verbot auf Grundlage des Versammlungsgesetzes hätte nach den vorliegenden Informationen grundsätzlich ausgesprochen werden können, sofern zum Zeitpunkt der Entscheidung davon auszugehen war, dass nach den erkennbaren Umständen des Einzelfalls die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet würde», sagte Lucha. Davon könne ausgegangen werden, wenn Tausende Menschen dicht gedrängt und ohne Masken durch die Stadt liefen, kritisierte er. «Auflagen stoßen hier an Ihre Grenzen, ein Verbot der Versammlung ist damit möglich.» Die Stadt hätte zumindest die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen sowie einen festen Ort zuweisen können - und vielleicht auch müssen.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) forderte im Ausschuss strenge Auflagen für ähnliche weitere Proteste. «Ein Verlauf wie am Karsamstag in Stuttgart mit kollektiven Verstößen gegen die Abstands- und Hygieneregeln darf sich nicht wiederholen.» Verbote von größeren Veranstaltungen müssten konsequent in Betracht gezogen und bei einer Erlaubnis schärfere Auflagen erteilt werden.

Der Protest an Karsamstag war von der «Querdenken»-Bewegung angemeldet worden. Auf dem Cannstatter Wasen hatten sich zeitweise bis zu 15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht. Die Debatte um das Verbot hatte in den vergangenen Tagen zu deutlichen Spannungen zwischen der Landesregierung und der Stadtverwaltung geführt. Es geht dabei vor allem um die Frage, warum der schließlich ausgeuferte Protest nicht von vorneherein verboten wurde - so wie es die Stadt bei den beiden angemeldeten kommenden Protesten auch tun möchte.

Das Sozialministerium hatte bereits kurz nach dem Protest am Karsamstag gewarnt, Demonstrationen wie in Stuttgart seien «eine gesamtgesellschaftliche Gefährdung und dazu geeignet, die dritte Corona-Welle zu befördern». Den Demonstranten sei es nicht um Freiheitsrechte gegangen, sondern darum, die demokratische Grundordnung zu stören.

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper verteidigte aber erneut die Erlaubnis für die ausgeuferte Demonstration und verwies im Innenausschuss auf die rechtlichen Vorgaben. Es habe im Fall des Massenprotests am Karsamstag keine Voraussetzung für ein Versammlungsverbot vorgelegen. Die Erfahrungen vom Osterwochenende zeigten jedoch, dass es eine «Radikalisierung der sogenannten Querdenker» gegeben habe.

Wären die massiven Verstöße im Vorfeld absehbar gewesen, hätte die Stadt die Demonstration verbieten können, wie Nopper sagte. Das sei aber nicht der Fall gewesen. «Hinterher ist man immer klüger», ergänzte er. Ein pauschales Verbot sei auch künftig nicht rechtmäßig. Man müsse jeden einzelnen Fall prüfen.

Allerdings legen sich auch die Gerichte nicht eindeutig fest, wann die Gegner der Corona-Politik auf die Straße gehen können und wann nicht. Für das vergangene Wochenende hatten zum Beispiel die Städte Heilbronn und Rastatt geplante Demos mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt. In beiden Fällen wehrten sich die Veranstalter.

Während aber das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Verbot für Rastatt bekräftigte, kippten die Stuttgarter Richter jenes für die Versammlung der «Querdenker» in Heilbronn. Dort demonstrierten 150 statt der angemeldeten 300 Teilnehmer friedlich. In Rastatt kamen trotz des Verbots Demonstranten zusammen. Die Polizei zählte mehr als 80 Platzverweise, 60 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und 4 eingeleitete Strafverfahren.

(dpa)

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