Letztes Update:
20210414121032

Frist für die letzten Maskengutscheine läuft ab

10:20
12.04.2021
Die Gutscheine für Corona-Schutzmasken können nur noch bis einschließlich Donnerstag eingelöst werden. Mit einer Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am Montag mit. Ab Mitte April dürfen die Apotheken die Berechtigungsscheine nicht mehr annehmen. «Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen», erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.

Die Bundesregierung hatte im Dezember die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür spezielle Coupons von den Krankenkassen. Für die je sechs Masken muss ein Eigenanteil von insgesamt 2 Euro bezahlt werden. Bezugsberechtigt waren etwa 34 Millionen Bürger.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten allerdings keinen 100-prozentigen Schutz.

(dpa/lsw)

Brinkhaus pocht auf schnelles Ergebnis bei bundesweiten Corona-Regeln

07:55
12.04.2021
Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat an den Bundestag appelliert, möglichst schnell über die geplante bundeseinheitliche «Notbremse» im Infektionsschutzgesetz zu entscheiden. «Lasst uns das diese Woche abschließen. Wie dann im Einzelnen abgestimmt wird, ob man dafür oder dagegen ist, das ist eine andere Frage, aber bitte keine Verfahrensverzögerung», sagte er am Montagmorgen im ARD-«Morgenmagazin». «Alle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch, alle Maßnahmen sind bewertet», sagte der CDU-Politiker und betonte, dass es dringend notwendig sei, «dass diese Notbremse jetzt gezogen wird».

Auf die Zustimmung des Bundesrats will Brinkhaus eigenen Angaben zufolge nicht setzen. Die Umsetzung bundesweit einheitlicher Regelungen ist demnach als sogenanntes Einspruchsgesetz gedacht. «Es ist kein Gesetz, so wie wir es vorhaben, wo der Bundesrat auch zustimmen muss», erklärte der Fraktionsvorsitzende. «Also muss man auch nicht alle an Bord haben.»

In der Formulierungshilfe des Bundes werden mehrere Maßnahmen für Landkreise vorgeschlagen, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner oder mehr registriert wird. Vorgesehen sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, nicht aber Abendspaziergänge. «Es geht am Ende des Tages nur noch um wenige Wochen, weil ja parallel auch mittlerweile sehr, sehr gut geimpft wird. Und diese Wochen, die müssen wir überstehen.»

(dpa)

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