Bei der ersten
Landtagswahlen in Seuchenzeiten müssen sich Wähler und Wahlhelfer zur Vermeidung von Corona-Infektionen an eine
Reihe neuer Regeln in den Wahllokalen halten. Ist das Wahllokal zu voll, müssen Wähler davor erst warten, bis genug Wahlberechtigte es wieder verlassen haben.
Vor dem Betreten muss sich zudem jeder die
Hände desinfizieren. Markierungen auf dem Boden stellen Einbahnregelungen sicher.
Im Wahllokal gilt Maskenpflicht. Der 1,50-Meter-Sicherheitsabstand gilt auch für alle Mitglieder der Wahlvorstände. Nach jeder Stimmabgabe muss die Wahlkabine desinfiziert werden. Stifte werden nur einmal benutzt.