Anders als bei der Bundestagswahl hat
jeder bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg nur eine Stimme, es gibt keine Landeslisten und die Stimmzettel sind in den 70 Wahlkreisen unterschiedlich. Mit seiner Stimme votiert ein Wähler für den Direktkandidaten eines Wahlkreises. Die Stimme wird aber zugleich für die proportionale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt. Deshalb kommen zusätzlich noch Abgeordnete in den Landtag, die keinen Wahlkreis gewonnen haben.