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Gericht bestätigt Verbot von „Querdenken“-Versammlung in Dresden

18:41
15.04.2021
Das Verwaltungsgericht hat das von der Stadt Dresden verhängte Verbot der geplanten „Querdenken“-Versammlungen am kommenden Samstag in der Landeshauptstadt bestätigt. Der Eilantrag der „Querdenken“-Bewegung gegen das Verbot habe keinen Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit (Az.: 6 L 283/21). Auch sämtliche geplanten Ersatzveranstaltungen bleiben demnach untersagt. Gegen den Beschluss kann nun noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Das Gericht hielt das Verbot trotz der festgestellten massiven Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für gerechtfertigt. Es sei nötig zum Schutz des gleichwertigen Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach den Erfahrungen bei früheren „Querdenken“-Demonstrationen wie etwa am 13. März 2021 in Dresden sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Teilnehmer an die von der Stadt gemachten Auflagen halten würden. Dazu zählten etwa die Beschränkung auf maximal 1000 Teilnehmer sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Weiter sei auch nicht damit zu rechnen, dass der Antragsteller in diesem Sinne auf die Teilnehmenden einwirken werde.

Die Stadt Dresden hatte eine für diesen Samstag geplante „Querdenken“-Demonstration gegen Corona-Auflagen im Zentrum untersagt. Den Angaben zufolge hatte die „Querdenken“-Initiative eine Großveranstaltung am Königsufer und alternativ Versammlungen auf drei großen innerstädtischen Plätzen in Dresden angemeldet. Das Verbot betrifft auch alle Ersatzveranstaltungen an diesem Tag.

Laut Stadtverwaltung liegen derzeit vier Anzeigen von Gegenprotesten sowie eine weitere Anzeige vor, die im Zusammenhang mit „Querdenken/Corona-Gegner-Versammlungen“ steht und deren Verbot noch geprüft werde.

Bald bis zu 50 000 Impfdosen für Mitarbeiter bayerischer Betriebe

17:35
15.04.2021
Die Staatsregierung will Betriebsärzten in bayerischen Unternehmen im Rahmen von Modellprojekten bald bis zu 50 000 Impfdosen gegen das Corona-Virus zur Verfügung stellen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte am Donnerstag: „Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, wollen wir möglichst noch im April mit den ersten Modellprojekten beginnen.“

Ausgewählt würden zunächst kleine und mittelständische Unternehmen sowie kleinere Standorte von Großunternehmen in den Hochinzidenzregionen. Ziel der Modellprojekte sei es, Organisation und Ablauf der Impfungen in den Betrieben zu erproben, sagte der Minister. 

Mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) werde gerade ein gleitendes Stufenkonzept entwickelt. Die Modellbetriebe sollten sich vor allem in stark infektionsbelasteten Regionen befinden und unterschiedliche Branchen abbilden.

Vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sagte, über 300 Betriebe in Bayern wollten ihre Belegschaften von ihren Betriebsärzten impfen lassen. Die gemeinsame Initiative wolle alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen klären, „damit an dem Zeitpunkt, an dem genug Impfstoffe vorhanden sind, sofort mit der Durchimpfung der Belegschaften begonnen werden kann“.

Auch in Betrieben gelte die vom Bund festgelegte Impfreihenfolge, erklärte Holetschek. Eine Abweichung sei nur in einzelnen Modellprojekten und nur in hochbelasteten Regionen möglich. „Damit die Belegschaften der Unternehmen einen unkomplizierten Zugang zum Impfangebot erhalten, müssen dort starre Priorisierungen aufgelöst werden“, forderte er.