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Das müssen Sie bei der Reise nach Mallorca beachten

13:01
26.07.2021
Mallorca ist immer eine Reise wert. Aktuell gibt es aufgrund der Coronapandemie einige Bestimmungen für Touristen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, welche für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.

Stuttgart - Mallorca gilt als die Lieblingsinsel der Deutschen. Die Baleareninsel lädt zum Entspannen an den vielen Stränden und zum Erkunden der Hauptstadt Palma ein. Auf das berüchtigte Nachtleben muss man zurzeit zwar noch verzichten, aber auch so ist die Insel immer eine Reise wert. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die man für den Trip nach Mallorca und die Rückkehr nach Deutschland beachten muss. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

Diese Regeln gelten für die Einreise nach Spanien

Deutschland gilt in Spanien nicht mehr als Corona Risikogebiet, weshalb für die Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test mehr verpflichtend ist. .

Flugreisende müssen hingegen weiterhin das sogenannte FCS-Formular vor Reiseantritt online ausfüllen. Hier müssen sie neben den persönlichen Daten auch die Flugnummer und das Ankunftsdatum eintragen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man einen QR-Code, welcher bei der Einreise entweder auf dem Handy oder ausgedruckt vorgezeigt werden muss.

An der spanischen Grenze finden regelmäßige Gesundheitskontrollen statt, an welchen Temperaturmessungen und visuelle Kontrollen durchgeführt werden. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten können laut dem Auswärtigen Amt einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Diese Corona-Regeln gelten auf Mallorca

Die Maskenpflicht im Freien wurde von der Regierung in Mallorca wieder aufgehoben. Aktuelle gilt draußen nur eine Maskenpflicht, wenn kein ausreichender Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Am Strand muss man von den Sonnenliegen und der sonstiger Strandausstattung anderer Personen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten.

Eine Ausgangssperre gibt es in Mallorca nicht mehr und auch die Beschränkungen für private Treffen wurden aufgehoben. Man kann sich also theoretisch mit so vielen Personen wie gewollt treffen, die Regionalregierung empfiehlt allerdings höchstens mit zehn Personen im privaten Raum und 15 Personen im Freien zusammen zukommen. In Restaurants, Cafés und Bars dürfen maximal zehn Personen zusammensitzen, im Innenbereich maximal sechs Personen.

Die meisten Ausflugsziele auf Mallorca haben geöffnet, allerdings gibt es teilweise Kapazitätsbeschränkungen. Tickets für Ausflüge und Museen sollten vorab online gekauft oder reserviert werden. Nachtclubs sind hingegen weiterhin geschlossen.

Das müssen Sie nach der Rückreise beachten

Ab dem 27. Juli gilt ganz Spanien inklusive der Balearen als Hochinzidenzgebiet. Es besteht also eine Test- und Meldepflicht. Rückreisende aus Mallorca müssen sich vor ihrer Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen können Reisende auch eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Neben der Registrierung müssen Rückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet vor der Einreise nach Deutschland einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kehrt man mit dem Flugzeug heim, muss man den entsprechenden Nachweis vor dem Abflug vorzeigen. Rückreisende, die über den Landweg kommen, sollten den jeweiligen Beleg bei der Einreise dabei haben und diesen gegebenenfalls vorzeigen. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Als getestet gelten Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Rückreise maximal 72 Stunden zurückliegen. Auch das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests wird akzeptiert, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regeln gelten für Geimpfte und Genesene

Geimpfte können ihren Status bei der Rückreise aus Spanien mit dem gelben Impfpass nachweisen. Auch das digitale Impfzertifikat wird akzeptiert. Die zweite Dosis muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen als Beleg ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate alt ist.

Grundsätzlich müssen sich Urlauber, die aus einem Hochinzidenzgebiet zurückreisen, für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Für Geimpfte und Genesene setzt diese Pflicht aber aus, sobald sie den Nachweis dafür über das Einreiseportal übermittelt haben. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet allerdings erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen. Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.