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Neues Vakzin: Novavax-Impfstoff schützt zu 96,4 Prozent gegen Corona

14:41
12.03.2021
   

Ein weiteres Pharmaunternehmen kündigt einen wirksamen Corona-Impfstoff an. Laut Unternehmensangaben soll das Vakzin des US-Herstellers Novavax zu 96,4 Prozent gegen das Corona-Virus schützen.

London/Gaithersburg - Ein Impfstoff-Kandidat des US-amerikanischen Herstellers Novavax bietet nach Unternehmensangaben einen hohen Schutz gegen das ursprüngliche Coronavirus sowie die hochansteckende britische Variante.

Die Wirksamkeit gegen "leichte, mittelschwere und schwere Erkrankungen durch den originalen Covid-19-Stamm" betrage 96,4 Prozent, teilte Novavax mit. Das bedeutet: Unter den Probanden der geimpften Gruppe traten 96,4 Prozent weniger Erkrankungen auf als unter denen der Kontrollgruppe.

Der britische Gesundheitsminister Matt Hancock sprach von "wirklich ermutigenden Ergebnissen". Großbritannien hat 60 Millionen Dosen des Vakzins bestellt. Hancock betonte am Freitag, diese Dosen würden in Nordostengland hergestellt.

Den Ergebnissen aus der Phase-III-Studie in Großbritannien zufolge habe der proteinbasierte Impfstoff NVX-CoV2373 eine Wirksamkeit von 86,3 Prozent gegen die zunächst in Südengland aufgetretene Variante B.1.1.7, teilte Novavax weiter mit. Die gesamten Daten basieren auf 106 Infektionen. An der Studie hätten etwa 15.000 Menschen im Alter von 18 bis 84 Jahren teilgenommen.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat bereits ein Prüfverfahren für den Impfstoff eingeleitet.

Corona-Hilfen fließen wieder

14:39
12.03.2021
Betrüger sollen sich Corona-Hilfen erschlichen haben, die eigentlich für notleidende Firmen gedacht waren. Deshalb mussten Zahlungen kurzfristig gestoppt werden. Jetzt fließt alles wieder.

Berlin - Rund eine Woche lang mussten Unternehmen auf wichtige Corona-Hilfen vom Staat verzichten. Den Grund hatte das Wirtschaftsministerium am vergangenen Freitag klammheimlich auf einer Internetseite veröffentlicht: Betrugsverdacht.

"In einigen Fällen" könnten sich Schwindler unrechtmäßig staatliche Hilfsgelder erschlichen haben. Alle Abschlagszahlungen, also Vorschüsse auf die tatsächlichen Hilfen, wurden sofort gestoppt, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Jetzt, nach einer Woche, fließt das Geld wieder "in vollem Umfang", wie das Ministerium erklärte. Doch wie genau die Betrüger vorgingen und ob die Lücke im System, die sie offenkundig ausnutzten, jetzt gestopft ist, blieb zunächst offen.

Die mutmaßliche Betrüger nutzten offenkundig das mehrstufige System der Antragsstellung aus. Medienberichten zufolge gaben sie sich mit falschen Identitäten als Antragsteller aus. Denn nicht die Unternehmen selbst können Hilfen beantragen. Stattdessen müssen sie damit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte - sogenannte prüfende Dritte - beauftragen. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Solo-Selbstständige, die eine geringe Fördersumme beantragen.

Um Missbrauch zu verhindern hatte die Bundesregierung mehrere Sicherheitslinien eingezogen: Die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte mussten sich registrieren, ihre Daten wurden mit dem Berufsregister abgeglichen. Außerdem bekamen sie per Post einen PIN-Code zugeschickt, um zu prüfen, dass die angegebene Adresse wirklich stimmt. Laut Ministerium haben sich rund 46.000 prüfende Dritte auf diese Weise angemeldet.

Wie genau der Betrug vor sich ging, gab die Bundesregierung unter Verweis auf laufende Ermittlungen nicht bekannt. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums kündigte aber an, dass man sich Gedanken über weitere Sicherheitslinien im System mit den prüfenden Dritten mache. Unter anderem gebe es Gespräche mit dem Finanzministerium über einen stärkeren automatischen Abgleich der Daten mit den Finanzämtern.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte das Wirtschaftsministerium bereits im vergangenen Herbst bei der November- und Dezemberhilfe und jüngst bei der Überbrückungshilfe III einen solchen automatischen Abgleich als zusätzliche Sicherheit verlangt. Dann wären etwa Kontonummer, Umsatzsteuer- und Steuer-ID abgeglichen worden. Das Finanzministerium habe aber mitgeteilt, dass dies "entbehrlich" und zudem nicht zügig umsetzbar sei, hieß es in Berlin.

Zuvor hatte das Wirtschaftsmagazin "Business Insider" berichtet, in der politischen Leitung des Finanzministeriums habe man Datenabgleiche trotz wiederholter Warnungen abgelehnt, da man den Angaben von Steuerberatern und Anwälten vertraut habe und ein unbürokratisches Verfahren wollte. Man sei der Meinung gewesen, die Prüfung der Unternehmensangaben durch einen Steuerberater oder Anwalt sei ein "wirksamer Missbrauchsschutz".

Heute betonte ein Sprecher des Finanzministeriums, man wolle alle Möglichkeiten nutzen, um die Hilfen abzusichern. "Dazu gehört auch dieser IBAN-Abgleich", sagte er, also der Abgleich der international standardisierten Kontonummer. In den Bundesländern werde derzeit an dieser zusätzlichen Sicherheitslinie gearbeitet. Unabhängig davon habe das Wirtschaftsministerium dem Finanzministerium bereits zugesichert, dass Betrug bei den Hilfen nun "so weit wie möglich ausgeschlossen" sei. Darauf habe das Finanzministerium bestanden, bevor die Abschlagszahlungen wieder aufgenommen wurden.

Die kurzzeitige Unterbrechung der Zahlungen war nach Angaben des Ministeriums "rechtlich geboten und notwendig", um im Austausch mit den Ermittlungsbehörden, aber auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Die regulären Auszahlungen waren laut Ministerium zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Der Mittelstand begrüßte, dass das Geld nun wieder fließt. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe schnell gehandelt und so verhindert, dass weitere Unternehmen auf der Strecke blieben, sagte der Chefvolkswirt des Mittelstandsverbands BVMW, Hans-Jürgen Völz. Jetzt müssten die Länder die ausstehenden Hilfen so schnell wie möglich auszahlen. "Die von Insolvenz bedrohten Unternehmen dürfen unter keinen Umständen noch länger hingehalten werden."

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums können die Länder - zusätzlich zu den Abschlagszahlungen - jetzt auch mit den Auszahlungen der regulären Überbrückungshilfe beginnen. "Die vollständigen Auszahlungen werden damit wie geplant noch im März fließen können", sagte Altmaier der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist eine wichtige Nachricht für viele Unternehmerinnen und Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Beschränkungen betroffen sind."