Mit einem eindringlichen Appell für eine gütliche Einigung ist am Donnerstag vor dem Landgericht München II ein Prozess um mangelhafte FFP2-Masken vertagt worden. Eine hessische Firma fordert dort von ihrem oberbayerischen Handelspartner die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Letztlich geht es dabei noch um 1,8 Millionen Euro, die gegen Rückgabe von gut 763.000 unverkäuflichen Exemplaren fließen sollen (Az: 2HKO 2994/20).
Doch bei der Gegenseite sei nach der Liquidation der Firma kaum noch etwas zu holen, machte die Richterin deutlich. Noch dazu sei das Gericht unschlüssig, wie eine schriftliche Vereinbarung, wonach sämtliche Forderungen abgegolten seien, auszulegen sei. Sie legte den beiden Parteien deshalb bis zum nächsten Verhandlungstermin im Dezember "kreative Lösungen" wie den Abtritt der Forderungen gegenüber dem chinesischen Hersteller oder kostenlose Nachlieferungen durch denselben nahe.
Das Geschäft zwischen den beiden deutschen Unternehmen über insgesamt rund 850.000 Masken für knapp 2,3 Millionen Euro war im April vorigen Jahres abgeschlossen worden, als auf dem Markt Wildwestmethoden herrschten. Am ersten Verhandlungstag schilderten die Beklagten anschaulich, unter welchen Umständen solche Deals damals in China eingefädelt wurden, und welche Folgen die Pandemie bis hin zum händischen Entladen des Flugzeuges auf die Lieferung hatte.