Letztes Update:
20210610183148

Verfassungsrichter: Absage für kommunale Corona-Ausschüsse

18:30
10.06.2021
München (dpa/lby) - Die Linke hat mit einer Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg erzielt: Die obersten Richter des Landes haben laut Mitteilung von Donnerstag die coronabedingte Änderung der Gemeindeordnung für Sitzungen kommunaler Gremien für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit unvereinbar und somit für nichtig erklärt. Der geänderten Ordnung nach sollten bis zum Ende der Coronakrise verkleinerte Gremien nach dem Vorbild eines Ferienausschusses bis zu drei Monate lang - mit Option auf Verlängerung - eingesetzt werden können.

Die Linke hatte den Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regel-Änderung verletzt gesehen, weil über Monate hinweg in kommunalen Parlamenten kleine Gruppen oder einzelne Mandatsträger aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen hätten werden können. Letztlich würde so nicht mehr das Ergebnis der Kommunalwahl repräsentiert und dadurch der Wille der Wähler missachtet, hatte die Partei argumentiert. Sie reichte im März Popularklage ein.

"Während viele Betriebe normal arbeiten lassen und die Bundesliga spielt, werden grundlegende Verfassungsorgane einfach ausgehebelt", hatte Linken-Landeschef Ates Gürpinar damals dazu gesagt. "Das ist ein Desaster: Insbesondere in der Krise ist die demokratische Kontrolle wichtig."

Die Richter gaben der Klägerin recht. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folge in der Demokratie das Gebot, die gewählten Abgeordneten unter anderem bei der Ausübung ihrer Rechte gleich zu behandeln, was ebenso für Gemeinderatsmitglieder gelte, sagten die Richter. Die in der geänderten Gemeindeordnung enthaltenen Bestimmungen stellten eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Wahlgleichheit dar.

Diese ließe sich nur rechtfertigen, wenn sie zwingend erforderlich wäre, um die vom Gemeinderat wahrgenommenen Aufgaben auch in der Pandemie zu gewährleisten. Es kämen aber etwa Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Gemeinderatsmitglieder der Präsenzsitzung per Ton-Bild-Übertragung zugeschaltet ist, als milderes Mittel in Betracht.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof betonte, dass für bereits gefasste Beschlüsse solcher verkleinerten Ausschüsse die nun getroffene Entscheidung keine Auswirkungen habe. So sollen Rückabwicklungen vermieden werden.

dpa

Holetschek lobt Stiko-Entscheidung

18:30
10.06.2021
München/Berlin - Die eingeschränkte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Corona-Impfungen bei Jugendlichen ab zwölf Jahren ist aus der Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek der richtige Weg. "Es ist sinnvoll, bevorzugt Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren gegen Corona zu impfen, die bestimmte Vorerkrankungen haben. Denn diese haben das Risiko, schwerer an COVID-19 zu erkranken", sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag in München.

Es sei gut, dass Jugendliche vorrangig in Arztpraxen geimpft werden sollten, da diese am besten wüssten, "welche Kinder und Jugendlichen zum Beispiel Vorerkrankungen haben und den Impfstoff am dringendsten brauchen." Darüber hinaus bleibe aber die Menge an Impfstoff knapp und das Nadelöhr in der Impfkampagne. Da es keinen zusätzlichen Impfstoff für Jugendliche gebe, könnten diese auch nicht innerhalb kurzer Zeit auf eine Impfung hoffen. "Es wird zunächst zu Wartezeiten kommen. Zudem gibt es nach wie vor ältere ungeimpfte Erwachsene, die im Falle einer Infektion ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben als gesunde Kinder."

Die Stiko hatte zuvor erklärt, dass sie keine generelle Impfempfehlung für gesunde Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aussprechen wolle. Sie empfiehlt Impfungen gegen das Coronavirus aber für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen. Nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und der Risikoakzeptanz von Kindern, Jugendlichen oder ihren Eltern sei eine Impfung aber auch bei gesunden jungen Leuten möglich, heißt es im Bulletin des Robert Koch-Instituts.

dpa