Von Montag an ist wieder Präsenzunterricht in den Schulen erlaubt. Hinzu kommen einige weitere deutliche Lockerungen.
Hof - Von Mittwoch an gelten weitere Erleichterungen in der Stadt Hof. Möglich macht dies laut Mitteilung der Stadt die gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz (Stand Dienstag 13,1) , die seit dem 27. Mai unter dem Wert von 50 liegt. Für die Lockerungen unter einer Inzidenz von 35 ist es noch zu früh, weil dieser Wert erst am Freitag dieser Woche bei gleichbleibender Entwicklung der Infektionszahlen konstant sieben Tage unterschritten ist.
Private Treffen: Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 ist der gemeinsame Aufenthalt neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf dabei nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt.
Außengastronomie: Die Öffnung der Außengastronomie ist ohne Testpflicht und ohne vorherige Terminbuchung erlaubt.
Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Sport in Gruppen bis zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel sowie für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung erlaubt. Des Weiteren ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, in Gruppen von bis zu 25 Personen, auch in Fitnessstudios, unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung möglich. Zugelassen sind bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.
Freibäder dürfen nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Handel: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist mit Schutz- und Hygienekonzept ohne vorherige Terminbuchung zulässig. Kein negativer Test nötig.
Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios und Tattoostudios, können mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung allgemein in Anspruch genommen werden. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt.
Kindertageseinrichtungen können im Regelbetrieb öffnen.
Schulen: Nach den Pfingstferien findet nach den Maßgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform zulässig.
Kulturstätten und Museen: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher öffnen. Eine vorherige Terminbuchung oder Kontaktdatenermittlung ist nicht erforderlich. Die zulässige Besucherzahl und der Mindestabstand sind einzuhalten, es gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Vorlagepflicht für einen negativen Test entfällt. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos ist ohne Testpflicht erlaubt. Kulturelle Veranstaltungen sind unter freiem Himmel und mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher möglich.
Tourismus: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind erlaubt. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote für Übernachtungsgäste. Voraussetzung ist ist ein Testnachweis bei Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden. red