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Niedrige Inzidenz in Kulmbach: Shoppen wieder ohne Termin

09:04
24.05.2021
Fünf Tage in Folge liegt die Inzidenz im Landkreis Kulmbach stabil unter 50. Das bringt neue Lockerungen im Handel, bei der Kinderbetreuung und auch in der Kultur.

Nur drei weitere bestätigte Corona-Fälle über Pfingsten: Das hat die Inzidenz in der Region nicht nur auf aktuell 25,15 fallen lassen, sondern auch weitere Lockerungerungen ermöglicht, wie das Landratsamt mitteilt. Der Einzelhandel kann jetzt fast wieder ganz normal öffnen. Terminvereinbarungen vor dem Einkauf sind nicht mehr nötig. Auch die Kinderbetreuungseinrichtungen können jetzt wieder in den Regelbetrieb übergehen.

Am 22. Mai wurden drei weitere positive Coronavirus-Fälle im Landkreis Kulmbach bestätigt, am 23. Mai keine. Von den aktuell 65 Corona-Fällen fallen 18 in die vergangenen sieben Tage. Das ergibt die Inzidenz von 25,15. Nachdem nun fünf Tage in Folge die Inzidenz im Landkreis unter 50 liegt, treten vom heutigen Dienstag an , weitere Lockerungen im Landkreis in Kraft, informiert die Behörde. Die Lockerungen betreffen den Einzelhandel, Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und auch den Kulturbereich. Die jetzt erlassenen Regelungen treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der maßgebliche Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus 2 je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten worden ist.

Einzelhandel: Im Einzelhandel ist die Öffnung von Ladengeschäften unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Betreiber hat sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Die erlaubte Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden berechnet sich nach der Ladenfläche. Für die ersten 800 Quadratmeter gelten zehn Quadratmeter pro Kunde, für weitere Flächen darüber hinaus ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. In den Verkaufsräumen, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Verkaufspersonal, das durch eine Plexiglaswand geschützt ist, muss keine Maske tragen. Jeder Geschäftsinhaber muss für seinen Laden ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige: Die Einrichtungen können im Regelbetrieb öffnen.

Kultur: Museen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Für die Besucher besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Der Mindestabstand muss gewährleistet sein.


Coronazahlen: 4052 Fälle wurden seit Ausbruch der Pandemie im Landkreis gezählt. 116 Menschen sind im Zusammenhang mit Corona gestorben. Am Klinikum Kulmbach werden sieben Covid-Patienten behandelt, drei davon intensiv. red

red