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Landkreis Wunsiedel: Weitere Lockerungen ab Samstag

16:46
21.05.2021
Freibäder, Kultur und Sport: Dank der niedrigen Inzidenz ist wieder mehr möglich im Landkreis. Das betrifft auch Tourismus und Gastronomie.

Der Landkreis Wunsiedel hat an fünf Tagen in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten. Aus diesem Grund gelten ab sofort neue Regelungen.

So ist einer Mitteilung aus dem Landratsamt zufolge für den Besuch der Außengastronomie weder ein Testnachweis noch eine vorherige Terminbuchung notwendig. Was private Kontakte betrifft, sind der eigene und ein weiterer Haushalt erlaubt, maximal jedoch fünf Personen. Nicht mitgezählt werden allerdings Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen. Weitere Lockerungen sind in dem Bereich erst ab einer stabilen Sieben -Tage-Inzidenz von unter 35 vorgesehen.

Für die Beherbergung gilt: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind auch zu touristischen Zwecken wieder zulässig. Im Rahmen des Übernachtungsangebots dürfen Urlaubern auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen gemacht werden. Übernachtungsgäste können Kur-, Therapie- und Wellnessangebote annehmen. Die Voraussetzung ist ein Test bei der Anreise, sowie jeweils nach weiteren 48 Stunden.

Öffnung inzidenzunabhängig

Der Einzelhandel kann ohne Terminvereinbarung öffnen, außerdem müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Körpernahe Dienstleistungen sind mit Termin und Kontaktdatenerhebung erlaubt. Bedarfsnotwendige Ladengeschäfte und Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Dabei gelten die Abstandsregel und FFP2-Maskenpflicht.

Auch der Sport profitiert von weiteren Erleichterungen: Erlaubt ist jetzt kontaktfreier Sport im Innenbereich. Das heißt, auch die Innenbereiche von Sportstätten dürfen öffnen. Kontaktsport unter freiem Himmel ist möglich ohne Testnachweis für Gruppen von bis zu 25 Personen, für Fitnessstudios ohne Testnachweis aber mit Terminbuchung. Bis zu 250 Zuschauer ohne Testnachweis sind für Sportveranstaltungen unter freiem Himmel zugelassen. Notwendig sind feste Sitzplätze.

Weitere Änderungen ergeben sich für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie für Kinos. Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist ohne einen Corona-Test möglich. Für Autokinos ist ein Schutz- und Hygienekonzept erforderlich. Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus- und Bahnverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder möglich. Die Außenbereiche von medizinischen Thermen öffnen für Besucher ohne Test. Ebenso die Freibäder, hier ist allerdings eine Terminbuchung vonnöten, teilt das Landratsamt mit.

Nicht ganz unwichtig für die beginnenden Pfingstferien: Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos und Wildtierparke öffnen ihre Pforten. Es ist möglich, Museen zu besuchen, Ausstellungen anzusehen oder durch zoologische und botanische Gärten zu flanieren. So haben auch die staatlichen Schlösser, Gärten, Seen und Gedenkstätten geöffnet. Hier gilt FFP2-Maskenpflicht.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können in Präsenzform stattfinden, wenn dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten gewahrt wird. 

red