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Lockerungen: Wunsiedel: Das gilt im Landkreis ab Dienstag

14:18
10.05.2021
Nachdem der Landkreis fünf Tage unter der Inzidenz von 100 liegt, treten einige Lockerungen automatisch in Kraft. Weitere Öffnungsschritte muss das Landratsamt aber erst beantragen.

Wunsiedel - Der Landkreis Wunsiedel hat am Sonntag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach der RKI-Meldung den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Deswegen treten nach Angaben des Landratsamtes einige Lockerungen in Kraft:

Schulen: An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht (soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann) oder Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn sich die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder: Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist demnach von 22 bis 5 Uhr des Folgetags erlaubt. Auch die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne zeitliche Beschränkung auch zwischen 22 und 5 Uhr erlaubt.

Handel: Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Die Vorlage eines negativen Tests ist nicht nötig.

Körpernahe Dienstleistungen: Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Tattoostudios oder Kosmetikstudios) ist mit vorheriger Terminreservierung zulässig. Die Vorlage eines negativen Tests ist nicht nötig.

Sport: Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist ebenfalls nur für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung sowie unter freiem Himmel erlaubt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform zulässig.

Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Einige Öffnungsschritte erfolgen allerdings nicht automatisch und müssen vom Landkreis Wunsiedel beim Bayerischen Gesundheitsministerium eigens beantragt werden. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerten und Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreien Sport im Innenbereich).

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Mittwoch – dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt, den das aktuelle Verfahren nach Angaben des Landratsamtes vorsieht – der Regierung von Oberfranken und in der Folge dem Bayerischen Gesundheitsministerium vorgelegt. Eine Genehmigung des Ministeriums dürfte dann am Mittwoch erfolgen – auch dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt, den das aktuelle Verfahren vorsieht. Somit könnten diese weiteren Öffnungsschritte am Donnerstag greifen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. red