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Umfrage: Mehrheit hält Lockerungen für Geimpfte für gerechtfertigt

12:48
10.05.2021
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland hält die seit Sonntag geltenden Corona-Lockerungen für Genesene und Geimpfte für gerechtfertigt. 

Berlin - Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des „General-Anzeigers“ (Montag). Knapp zwei Drittel der Befragten (64,1 Prozent) befürworteten demnach die Erleichterungen. Sie beantworteten die Frage, ob die Aufhebung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Genesene und vollständig Geimpfte gerechtfertigt sei, mit „Ja, auf jeden Fall“ (47,5 Prozent) oder „Eher ja“ (16,6 Prozent). Knapp ein Drittel (27,9 Prozent) gaben hingegen an, die Lockerungen nicht für gerechtfertigt zu halten. Der Rest zeigte sich den Angaben zufolge unentschieden.

Ausgewertet nach den Wahlabsichten der Befragten gab es die größte Zustimmung zu den Erleichterung von Anhängerinnen und Anhängern der Unionsparteien: Hier gaben fast drei Viertel an, die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene für gerechtfertigt zu halten. Am geringsten fiel der Zuspruch demnach unter den Befragten aus, die der AfD anhängen: Hier gab mehr als die Hälfte an, die Lockerungen nicht für gerechtfertigt zu halten. Der Befragungszeitraum war der 7. bis 10. Mai.

Hof: Zahlreiche Verstöße bei Demonstration

12:45
10.05.2021
An diesem Samstag fanden in der Hofer Altstadt zwei Demonstrationen statt. Während die Versammlung an der Marienkirche ohne Zwischenfälle verlief, kam es bei der Versammlung am Kugelbrunnen wiederholt zu Auflagenverstößen.

Hof - Den beiden Versammlungsleitern und deren Ordnern gelang es dabei fortwährend nicht, für die Einhaltung der strikten Beschränkungen des Versammlungsbescheides zu sorgen, wie die Polizei Hof am Montag mitteilt.

Schon vor dem offiziellen Beginn hätten die Einsatzkräfte mehrfach konsequent einschreite müssen, da einige Teilnehmer und Ordner keinen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trugen und die Abstandsregeln missachteten. Die Polizei musste die Versammlungsleiter mehrfach auf ihre Pflicht zur Unterbindung der Auflagenverstöße hinweisen.

Die Versammlung habe pünktlich um 15 Uhr begonnen. In deren Verlauf mit verschiedenen Redebeiträgen und Musikdarbietungen kam es durch die bis zu 120 Teilnehmer wiederum zu einer Vielzahl von Verstößen gegen die Auflagen des Versammlungsbescheides, insbesondere durch zu geringe Abstände und das Nicht- beziehungsweise falsche Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Nachdem sich die beiden Versammlungsleiter selbst nicht an die Vorgaben hielten, leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz gegen sie ein. Darüber hinaus leiteten die Beamten eine Vielzahl weiterer Verfahren gegen Versammlungsteilnehmer wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz und Straftaten ein, etwa weil Gesundheitszeugnisse falsch ausgestellt waren.