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RKI-Chef: Dritte Welle abgebremst - aber keine Entwarnung

12:19
29.04.2021
Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz ist so niedrig wie seit rund zwei Wochen nicht mehr. Lothar Wieler, Chef des Robert Koch-Instituts, spricht von einer «guten Entwicklung» und dämpft zugleich die Hoffnungen.

Berlin - Die dritte Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ist nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) abgebremst. Es gebe eine "gute Entwicklung", aber für Entwarnung sei es momentan noch zu früh, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler in Berlin.

Die Fallzahlen seien noch zu hoch, auch wenn das exponentielle Wachstum sich seit Ostern nicht mehr in dem befürchteten Maße fortgesetzt habe. Sehr wahrscheinlich hätten sich noch mehr Menschen an die Maßnahmen gehalten. Bei Menschen unter 60 Jahren nähmen die Zahlen jedoch zu, bei Kindern deutlich: "Kinder tragen auf jeden Fall zum Infektionsgeschehen bei", sagte Wieler.

Langzeitfolgen, die es auch bei Kindern gebe, dürfe man nun bei der Risikobewertung nicht aus dem Blick verlieren, warnte Wieler. Nach bisherigen, noch nicht finalen Daten könnte es Wieler zufolge "jeden Zehnten treffen", das dürfe man nicht zulassen. "Wir müssen weiter alles dafür tun, um die Fallzahlen zu senken", betonte er. Es gehe jetzt darum, Ungeimpfte "auf den letzten Metern" kurz vor der Impfung zu schützen. Wieler verwies auch auf die internationale Lage: "Die Pandemie wird erst dann unter Kontrolle sein, wenn sie in allen Teilen der Welt unter Kontrolle ist." Nur Infektionsschutzmaßnahmen und Impfungen in Kombination wiesen den Weg aus der Pandemie.

Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen ist bundesweit so niedrig wie seit rund zwei Wochen nicht mehr. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank am Donnerstagmorgen dem RKI zufolge auf 154,9. Niedriger war sie zuletzt am 14. April (153,2), vor einer Woche hatte sie bei 161,1 gelegen. Mit 24 736 gemeldeten Corona-Neuinfektionen lag der binnen eines Tages verzeichnete Wert aber immer noch auf relativ hohem Niveau.

Kampf gegen Corona-Beschränkungen: Die Frey-Gruppe geht vor das Verfassungsgericht

12:17
29.04.2021
Inhaberin Caroline Frey wendet sich an die ober­sten Richter in Karlsruhe. Ziel ist, die Mode- und Möbelhäuser endlich wieder öffnen zu dürfen.

Marktredwitz - Seit Monaten kämpft die Unternehmerin Caroline Frey gegen die Schließung ihrer Geschäfte in Marktredwitz, Weiden, Schwandorf, Bad Kötzting sowie am Hauptsitz der Gruppe in Cham. Nun geht die Juristin mittels eines Eilverfahrens in die nächste Runde: Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, um Kunden endlich wieder inzidenzunabhängig in ihren Häusern bedienen zu dürfen. Die Frey-Gruppe beschäftigt insgesamt 600 Mitarbeiter, 120 in Marktredwitz.

Neues Infektionsschutzgesetz
Die Argumentation der Unter­nehmerin stützt sich auf Paragraf zwölf des neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes. Hier heißt es: Sei der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten, dürften „für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“ weiter öffnen. Nach vielen Monaten der Schließung seien ihre Geschäfte tatsächlich im Alltag unverzichtbar, findet Frey. Deshalb müssten alle Mode- und Möbelhäuser ab sofort mit Lebensmittelgeschäften gleichgesetzt werden.

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes macht erstmals den Gang nach Karlsruhe möglich. Allein bis Donnerstag seien 120 Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingegangen – auch die vieler Einzelhändler, weiß Frey. Da die meisten Geschäftsleute sich gegen die Inzidenzwerte und die Verpflichtung zu Tests wendeten, entschloss sich die Frey-Gruppe zu einer eigenständigen Beschwerde. Vorrangiges Ziel sei, von den obersten Richtern Deutschlands als so unverzichtbar wie Lebensmittelmärkte eingestuft zu werden, erklärt die Firmenbesitzerin. Denn die Hygienekonzepte in allen Frey-Häusern seien aufgrund der großen Ausstellungsflächen mindestens so gut wie die in Lebensmittelläden. „Man kann sich bei uns nicht anstecken – selbst wenn die Inzidenzwerte hoch sind“, versichert die Juristin, sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde von einer Re­gensburger Kanzlei vertreten lässt.

„Ostbayern sieht schwarz“
In offenen Briefen an Politiker und mit der Initiative „Ostbayern sieht schwarz“ kämpft die Inhaberin des Familienunternehmens Frey seit Monaten vehement gegen die Corona-Beschränkungen, die zur Schließung ihrer Häuser führten. Auch bei bayerischen Gerichten hat die Firmenchefin schon neunmal ihr Glück versucht – bislang ohne Erfolg. Nun kann sich die Juristin erstmals an das Bundesverfassungsgericht wenden, da die Notbremse keine Ländersache ist. Caroline Freys Hoffnung liegt ganz auf dem neuen Passus „für die tägliche Versorgung unverzichtbar“, den es bisher nicht gab. Normalerweise müsse ein Eilverfahren in zehn Tagen entschieden sein. Aufgrund der Fülle der in Karlsruhe eingegangen Beschwerden sei jedoch zu befürchten, dass es länger dauere. Die Juristin weiß, dass nur drei Prozent aller Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sind. „In unserem Fall rechne ich mir Chancen in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent aus."

Brigitte Geschwendtner