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Schule, Maskenpflicht, Gottesdienste: Erleichterungen für Familien in Hof

11:36
29.04.2021
In Stadt und Landkreis Hof gelten von Sonntag an nahezu die gleichen Coronaregeln. Die Notbetreuung wird gelockert. Die Maskenpflicht auf Spielplätzen in der Stadt fällt.

Das Licht, von dem derzeit alle sprechen, es ist wohl tatsächlich zu sehen. In Stadt und Landkreis Hof beträgt die Erst-Impfquote fast 39 Prozent. Hochgerechnet auf die über 16-Jährigen, also die rechtlich Impfberechtigten, sogar 44 Prozent. Fast zehn Prozent der Bevölkerung sind doppelt gespritzt. In den Krankenhäusern in Stadt und Landkreis Hof sowie dem Landkreis Wunsiedel lagen (Stand Mittwoch) 13 Personen auf der Intensiv-, 75 auf Normalstation. „Eine rückläufige Tendenz“, sagt Landrat Oliver Bär.

Es sind Zahlen, die Hoffnung machen, aber keine, um in Jubel auszubrechen. Dennoch haben sich Stadt und Landkreis Hof dazu entschlossen, die Coronaregeln zu lockern. In den vergangenen vier Wochen galten die bis dato härtesten Regeln seit Ausbruch der Pandemie. Die neuen Regelungen in der Übersicht. Sie gelten von Sonntag, 2. Mai, an:

In der Stadt Hof fällt die Maskenpflicht auf Spielplätzen. In der Innenstadt und der Intensivzone am Untreusee bleibt sie (auch auf dem Spielplatz)

Die Stadt Hof passt die Ausgangssperre dem Landkreis an und damit der Bayern-Regelung. Nun ist es offiziell genehmigt, sich bis 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Die Notbetreuung dürfen nun wieder Familien in Anspruch nehmen, in denen nur ein Elternteil systemrelevant ist. Damit kehren Stadt und Landkreis zurück zur ursprünglichen Regelung. „Wir sehen“, sagt Bär, „dass sich auch durch die geänderte Wetterlage das Infektionsgeschehen anpasst.“ Will heißen: Die Tagesstätten können die Kinder zunehmend draußen beschäftigen. Das schlägt sich auf das Infektionsgeschehen nieder.

Die Schulen dürfen selbst entscheiden, ob sie die Abschlussklassen zum Präsenzunterricht holen. Bär und Döhla wollen damit den Schulleitern mehr Kompetenzen. Ausgenommen von der Regelung sind die vierten Klassen. Bär kündigte an, dass hier das Infektionsgeschehen noch genau betrachtet werden müsse. Kommende Woche wollen er und Eva Döhla erneut mit den Schulleitern der Grundschulen beraten.

Die Teilnehmerzahl für Versammlungen wird in Stadt und Landkreis von 30 auf 60 erhöht und damit auch an die bayerischen Regeln angeglichen.

Gottesdienste dürfen wieder stattfinden. Landrat Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla haben sich nach eigenen Angaben mit den Dekanen darauf verständigt, dass nicht nur während der Gottesdienste strikte Hygieneregeln eingehalten werden, sondern auch danach.

Beim Sport passen Stadt und Landkreis die Regelung an die bayernweite Verfügung an. Erwachsene Personen dürfen kontaktfreien Individualsport allein oder zu zweit ausüben. Damit kann auch die SpVgg Bayern Hof ihr ausgetüfteltes Trainingskonzept wieder umsetzen – und sogar mehr. Fünf Personen dürfen sich nämlich seit dem 28. April kontaktlos sportlich betätigen. Die Übungsleiter müssen allerdings entweder doppelt geimpft sein oder einen maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Test bereithalten.

Sören Göpel