Letztes Update:
20210427204111

Über 100 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht

15:20
27.04.2021
Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes ist inzwischen dreistellig. Am Dienstagnachmittag teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass bis dahin 111 Verfahren eingegangen seien. Am Vortag waren es etwa um die gleiche Zeit noch um die 65 gewesen. „Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar“, teilte der Sprecher weiter mit.

Umstritten an der vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. Die Verfechter wollen mit bundeseinheitlichen Regeln einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es viel Kritik.

Unter den Klägern sind unter anderem Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien. Die FDP beispielsweise erklärte just am Dienstag, 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion hätten sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen gewandt.

Bayerns Sport-Verbände begrüßen Anpassungen beim Sport für Kinder

14:27
27.04.2021
Der Bayerische Landes-Sportverband und der Bayerische Fußball-Verband haben die angepassten Regeln für den Sport für Kinder unter 14 Jahren begrüßt. „Das Festhalten an den strengeren Regelungen für den Sport in Bayern trotz einer Erleichterung im Bundesgesetz war für uns nicht nachzuvollziehen“, sagte BLSV-Präsident Jörg Ammon. „Das haben wir sehr deutlich gemacht. Die Politik ist unserer Forderung, wenigstens die zarten und maßvollen Erleichterungen aus dem Bundesgesetz auch in Bayern umzusetzen, nun nachgekommen. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“

Training im Freien für unter 14-Jährige in Fünfergruppen ist nun auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt. Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag Anpassungen bei den Regeln für das kontaktlose Training von Kindern unter 14 Jahren beschlossen und die im Vergleich zur sogenannten Bundesnotbremse strengeren Vorgaben im Freistaat aufgegeben.
„Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Leben für unsere Kinder in diesen Zeiten verbessert. Von daher sind wir erst einmal froh, dass es auch bei der Staatsregierung eine Einsicht gibt. Das ist aber allenfalls ein Schrittchen in die richtige Richtung“, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Fußball-Verbands, Jürgen Igelspacher.