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Baerbock verlangt mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz

13:50
26.04.2021
Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat schärfere Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor einer Corona-Infektion gefordert. Es gebe vermehrt Berichte aus Betrieben, wonach Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangten, medizinische Masken zu tragen statt FFP2-Masken, die laut Wissenschaftlern besser schützten, sagte Baerbock am Montag in Berlin. Grund sei, dass Arbeitnehmer mit FFP2-Masken häufiger eine Pause einlegten, um die diese zwischendurch abzulegen zu können.

Dies halte sie angesichts der Situation in den Krankenhäusern und mit Blick auf die Inzidenzzahlen für den falschen Weg, sagte Baerbock. „Und deswegen müsste es da eine Nachschärfung geben.“

Zudem gebe es in Schulen zu Recht eine Pflicht zu regelmäßigen Corona-Tests. Es sei unverhältnismäßig, dies bei Erwachsenen anders zu handhaben. „Das muss auch im Arbeitsbereich entsprechend gelten“, verlangte die designierte Kanzlerkandidatin der Grünen.

Mit Blick auf den Impfgipfel von Bund und Ländern sagte Baerbock, es sei richtig, Geimpfte mit Menschen gleichzustellen, die einen negativen Corona-Test vorweisen könnten. Schließlich handle es sich um Eingriffe in Bürger- und Freiheitsrechte. Vorsichtsmaßnahmen wie Masketragen und Abstandhalten blieben aber wichtig.

Für den nach Berichten über Fälle von Blutgerinnseln weniger nachgefragten Impfstoff des Herstellers Astrazeneca plädierte Baerbock für eine „breite Aufklärungs- und Informationskampagne“.

Freistaat auf Entschädigung wegen Corona-Schließung verklagt

12:50
26.04.2021
Muss der Freistaat Bayern wegen der Schließung von Sport- und Kultureinrichtungen in der Corona-Krise Schadenersatz zahlen? Diese Frage muss das Landgericht München I am Mittwoch beantworten. Dann entscheidet es über die Klagen des Betreibers einer Kartbahn sowie einer Film- und Musikproduktion. Sie verlangen Geld vom Staat, weil die sogenannten Corona-Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen nicht ausgleichen konnten.

Die Urteile könnten nach Gerichtsangaben Signalwirkung haben. Zwar geht es in den beiden Fällen um Streitwerte von nur 11 000 beziehungsweise 6000 Euro. Sollten die Kläger aber Recht bekommen und die Urteile Bestand haben, könnten massive Zahlungsforderungen weiterer Kläger auf den Freistaat zukommen. Allein am Landgericht München I sind nach Angaben einer Sprecherin 15 weitere dieser Amtshaftungsverfahren in ganz ähnlichen Fällen anhängig.

Amtshaftungsansprüche sind Ansprüche, die Bürger gegen den Staat geltend machen mit der Begründung, der Staat habe ihre Rechte verletzt und ihnen dadurch Schaden zugefügt.

Die zuständige 15. Zivilkammer des Landgerichts wird mit ihrem Urteil entscheiden müssen, ob Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz oder auf anderer rechtlicher Grundlage denkbar sind. Das Gericht wird in dem Grundsatzurteil zunächst entscheiden, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Über die Höhe eines möglichen Schadenersatzanspruches soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber noch nicht entschieden werden.