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20210305113935

Stadt und Landkreis Hof: Corona-Tests auch am Wochenende

11:31
05.03.2021
Sowohl Schnell- als auch PCR-Tests sind am Samstag und Sonntag möglich.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Hof haben auch an diesem Wochenende die Möglichkeit, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen.

• Schnelltests sind am Samstag an den vier Schnelltest-Stationen im Landkreis möglich:

Naila: Frankenhalle, Finkenweg 13), 9.30 bis 11 Uhr.

Münchberg: DLRG, Schützenstraße 26, 13.30 bis 15 Uhr.

Oberkotzau: Saaletalhalle, Bürgerstraße, 9.30 bis 11 Uhr.

Rehau: Sportzentrum, Pilgramsreuther Straße 46, 13.30 bis 15 Uhr.

Darüber hinaus besteht am Sonntag in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr an 22 weiteren Teststellen im Landkreis die Möglichkeit, sich mittels Schnelltests auf das Corona-Virus hin testen zu lassen. An der Zentralen Teststation der Hofer Freiheitshalle werden zwischen 14 und 14.30 Uhr Schnelltests angeboten. Alle Teststationen sind zu finden unter www.landkreis-hof.de/teststellen/.

Für die Schnelltests bitte den Personalausweis mitbringen.

• PCR-Tests werden sowohl am Samstag als auch am Sonntag zwischen 13 und 14 Uhr an der Zentralen Teststation an der Hofer Freiheitshalle angeboten. Die Zufahrt erfolgt über die Hans-Högn-Straße zum Volksfestplatz. Hier werden die Fahrzeuge zur Abstrichstelle weitergeleitet. Für den PCR-Test bitte die Versichertenkarte mitbringen. red

Eilantrag erfolglos: Keine Sofort-Impfung für Krebskranken

10:55
05.03.2021
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes aus Bayern abgewiesen, der vor seiner Chemotherapie sofort gegen das Coronavirus geimpft werden wollte. Der Mann, der eigentlich erst in der zweiten Impfgruppe an der Reihe ist, habe "nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen", warum ihm durch das Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in der Entscheidung.

Der Beschluss vom 22. Februar wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvQ 15/21) Der Mann hatte sich zuvor schon vergeblich an die bayerischen Verwaltungsgerichte gewandt. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte seinen Eilantrag am 10. Februar mit der Begründung abgewiesen, dies sei "kein atypischer Einzelfall". Auch die Verfassungsrichter schreiben, der Mann habe nicht dargelegt, warum er nicht auch in Gruppe zwei eine erste Impfung "alsbald erhalten könne". Außerdem habe er "nicht hinreichend vorgetragen, dass ihm eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei".