Die britische Variante ist derzeit kaum aufzuhalten. Der Kreis Haßberge verzeichnet am Montag einen Inzidenz-Höchstwert. Ab Dienstag gelten verschärfte Maßnahmen.
Spitzenreiter in Unterfranken, in Bayern auf Rang drei: Auf diese vermeintlichen Erfolge hätte der Landkreis Haßberge sicher gerne verzichtet. Schon am Samstag lag der Inzidenzwert bei 261,9, am Sonntag (320,0) meldete das RKI dann erstmals das Durchbrechen der 300er-Marke. Am Montag erreichte der Wert dann 343,7 – so hoch wie nie. Bundesweit ist die 7-Tage-Inzidenz nur in sechs Landkreisen höher als in den Haßbergen (siehe auch Seite 11). Der Landkreis liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt in Bayern von 187. Schon am Sonntag kündigte das Landratsamt in Haßfurt an, angesichts der erneut hohen Inzidenzwerte und der hohen Verbreitung der britischen Mutation über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu beraten.
Allgemein gültige Regelungen für Städte und Landkreise jenseits der 300er-Grenze gibt es nicht, nur die Aufforderung des Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, in diesem Fall eine Allgemeinverfügung mit „restriktiveren Regelungen“ zu erlassen. Dies hat der Landkreis am Montag in Absprache mit der Regierung von Unterfranken getan. Die Regelungen gelten ab Dienstag, 20. April, und bis Sonntag, 9. Mai.
Die vielleicht wichtigste Nachricht zuerst: Präsenzunterricht gibt es nicht mehr, auch nicht für Viertklässler, Oberstufen und Abschlussklassen. An allen Schulen (ausgenommen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) findet nur noch Distanzunterricht statt. Ausnahme: Prüfungen können in Präsenzform durchgeführt werden.
Notfallbetreuungen werden weiterhin sichergestellt. Für die Teilnahme an der Notbetreuung ist ein negativer Covid-19-Test erforderlich. An der Notbetreuung können jedoch nur die Kinder mit sogenanntem „dringenden Betreuungsbedarf“ teilnehmen. Also die, deren Eltern keinen Urlaub nehmen können, vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden, oder Elternteile, die alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich sind, oder aber bei denen das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat. „Der Schule ist für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vorzulegen“, heißt es.
Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Notbetreuungen werden aufrechterhalten – auch hier aber nur für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte „tatsächlich“, wie es heißt, durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Auch hier gibt es weitere Ausnahmen zum Kindeswohl. Und auch die Kindertageseinrichtungen sollen sich von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Verlängert wird die sogenannte Ausgangssperre, und zwar um eine Stunde nach vorn: Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegen die üblichen wichtigen Gründe wie beispielsweise medizinische Notfälle oder die Fahrt zur/von der Arbeit vor. Obendrein werden die Versammlungsrechte weiter eingeschränkt: Unter freiem Himmel ist die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen und die zeitliche Dauer auf maximal 90 Minuten, in geschlossenen Räumen auf maximal 50 Personen/90 Minuten begrenzt.
Regeln, Beschränkungen, Vorschriften gibt es also – und für die Unternehmen und Betriebe im Landkreis Haßberge einen Appell: Und zwar den, sich streng an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu halten. „Die Hygiene- und Schutzkonzepte können stichprobenartig kontrolliert werden“, warnt die Kreisbehörde. Sollten die Fallzahlen weiter steigen, könne es zu einer Testpflicht für die Betriebe kommen. Allen Beschäftigten wird nahegelegt, die Testangebote der Arbeitgeber oder alternativ die Schnelltestzentren des Landkreises oder in den Kommunen zu nutzen.
Gestattet sind weiterhin nur Treffen des eigenen Haushaltes mit einer zusätzlichen weiteren Person. Dies dann übrigens auch beim kontaktfreien Sport. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Beschränkung hatte schon beim Überschreiten der 100er-Inzidenz gegolten. Erlaubt bleibt auch die „wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst“.
Ebenfalls weiterhin bleibt die Öffnung des Einzelhandels mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften („Click and Collect“) ist auch ohne Test zulässig. Weiterhin ausgenommen sind Lebensmittelhandel und andere „bedarfsnotwendige Ladengeschäfte“.
Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können indes weiter angeboten werden. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, ist kein Corona-Test notwendig. Offen bleiben auch die Büchereien; geschlossen Galerien und Museen.
„Unsere Lage ist ernst und sehr angespannt“, sagt Landrat Wilhelm Schneider am Montag zu den verschärften Corona-Maßnahmen im Kreis. „Die britische Mutation ist ansteckender und verbreitet sich stark. Wir müssen handeln und insbesondere die Kontaktzahlen weiter reduzieren“, begründet der Landrat die strengeren Regeln und richtet den eindringlichen Appell an die Bevölkerung, sich an die Beschränkungen zu halten. „Nur, wenn wir jetzt alle zusammen konsequent handeln, können wir eine Reduzierung der Ansteckungen erreichen. Bitte helfen Sie alle mit, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Das Gesundheitsamt hatte am Montag weitere 19 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 3382 (Stand: 19. April, 15 Uhr), davon 468 aktuell Infizierte. 2836 Menschen gelten als inzwischen wieder genesen; 78 Menschen sind bisher im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. Zu ihrem Gedenken hatten am Sonntag um 13 Uhr für fünf Minuten die Kirchenglocken im Landkreis geläutet.
Nach Angaben des Landratsamtes werden derzeit 26 Haßberge-Bürger stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf Intensivstationen, auch außerhalb des Landkreises. In häuslicher Isolation befinden sich momentan 542 Personen. Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich indes im Landkreis weiter aus: Mittlerweile wurden insgesamt 669 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante war bisher nur einmal nachgewiesen worden. Bei 26 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Testergebnisse auf Mutationen untersucht.
Die Neuinfektionen verteilen sich nach Angaben von Landratsamtssprecherin Monika Göhr weiter auf den gesamten Landkreis. Bereits vor dem Wochenende gab es schon keine Kommune mehr, die coronafrei war. „Häufig sind ganze Familien betroffen“, so die Pressesprecherin.
Landrat Wilhelm Schneider bleibt angesichts dessen nur die dringende Bitte an alle Landkreisbürger, „die beruflichen und privaten Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, wie er sagt. Falls Kontakte erforderlich seien, müssten die Abstands- und Hygieneregeln konsequent eingehalten werden. „Gleichzeitig bitte ich eindringlich, die Testangebote in den Betrieben und Kommunen wahrzunehmen – zum eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitmenschen“, so der Landrat. „Wir wissen, dass dies alles anstrengend ist und je länger die Einschränkungen gelten, auch die Motivation und Akzeptanz nachlässt. Aber wir haben alle eine gemeinsame Verantwortung. Je besser wir uns jetzt daran halten, umso eher können wir in unsere gewünschte Normalität zurückkehren.“