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20210329153719

Datenschützer fordern Nachbesserungen bei Luca-App

15:30
29.03.2021
Die deutschen Datenschutzbehörden haben Nachbesserungen bei der Luca-App zur Corona-Kontaktnachverfolgung gefordert. Der Anbieter der App habe bisher identifizierte Risiken «teilweise behandelt», hieß es in einer am Montag in Saarbrücken veröffentlichten Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). «Die DSK fordert das Unternehmen dennoch auf, weitere Anpassungen an dem System vorzunehmen, um den Schutz der teilnehmenden Personen weiter zu erhöhen.» Mit der App kann man sich mit einer Art virtueller Visitenkarte beispielsweise in Restaurants oder Kinos anmelden.

Die Luca-App, für die unter anderem Hip-Hop-Sänger Smudo von den «Fantastischen Vier» geworben hatte, wird von Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg bereits zur Kontaktnachverfolgung benutzt. Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland planen den Einsatz der App.

Die Datenschützer erklärten, derzeit würden die von Luca gesammelten Daten an einer zentralen Stelle gespeichert. Deswegen wolle man mit dem Betreiber der App erörtern, inwieweit eine dezentrale Speicherung möglich sei. Zudem müsse über die Entschlüsselung der Daten noch einmal nachgedacht werden. Die Einhaltung grundlegender Sicherheitsprinzipien müsse nachgewiesen werden.

Die DSK werde «eine eigenständige Orientierungshilfe für alle Betreiber solcher Kontaktverfolgungssysteme» erarbeiten und «kurzfristig veröffentlichen». Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, «bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen». Das Saarland führt derzeit in der DSK den Vorsitz.

(dpa)

Baden-Württemberg will zögernde Kreise bei Notbremse anweisen

14:55
29.03.2021
Die Landesregierung in Baden-Württemberg will bei der Anwendung der Corona-Notbremse in Hotspot-Regionen im Zweifel hart durchgreifen. «Wenn wir den Eindruck haben sollten, dass die Notbremse vor Ort ausgesessen wird, werden wir als Land unter anderem mit klaren Weisungen einschreiten», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Zuletzt hatte es mehrere Stadt- und Landkreise gegeben, die die Notbremse zunächst nicht konsequent umgesetzt hatte. Das müssen sie tun, wenn der Grenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche schon mehr als 3 Tage lang überschritten haben.

Lucha sagte, die Notbremse gelte «ohne Wenn und Aber». Der Minister erklärte, die Regierung könne aus rechtlichen Gründen keine pauschale landesweite Regelung in Kraft setzen. Das komme nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr infrage. «Hier sind primär die Landräte gefordert, die Notbremse - sobald eine 7-Tages-Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten ist - mit entsprechenden Maßnahmen in Kraft zu setzen.»

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits am Wochenende angekündigt, dass die Notbremse strikt durchgesetzt werden müsse. «Da gibt es kein Vertun mehr.» Zum Beispiel hatte Stuttgart vergangene Woche erklärt, erst die neue Corona-Verordnung abwarten und die Notbremse erst Mitte der Woche ziehen zu wollen. Dann müssen zum Beispiel Geschäfte und Museen wieder geschlossen werden. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr.

(dpa)

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