Letztes Update:
20210326131138

Mehrere Konzerne im Südwesten weiten Corona-Testangebot aus

13:09
26.03.2021
Mehrere Unternehmen im Südwesten weiten das Corona-Testangebot für ihre Mitarbeiter aus. Der Autobauer Daimler und der Sportwagenhersteller Porsche kündigten am Freitag in Stuttgart an, den eigenen Beschäftigten, die nicht komplett aus dem Homeoffice heraus arbeiten, künftig jeweils zwei Corona-Selbsttests pro Woche zur Verfügung stellen zu wollen. Der Technologiekonzern Bosch teilte auf Anfrage mit, seinen Mitarbeitern an deutschen Standorten mindestens einen Selbsttest pro Woche bereitzustellen, je nach lokaler Situation aber auch mehr - bis hin zu täglichen Tests.

Beim Softwarehersteller SAP werden am Stammsitz in Walldorf nach Angaben eines Sprechers seit Monaten denjenigen Mitarbeitern Schnelltests angeboten, die etwa bei Präsenz-Meetings auf Kollegen oder Gesprächspartner treffen. Hier werden die Abstriche nicht von den Mitarbeitern selbst, sondern von Profis durchgeführt.

(dpa)

Lettland über 100 000er-Marke bei Corona-Fällen und Impfungen

12:43
26.03.2021
Lettland hat offiziell die Schwelle von 100 000 Corona-Infektionen überschritten. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde in Riga wurden am Freitag 638 positive Tests binnen 24 Stunden in dem baltischen EU-Land erfasst. Damit wurden seit Beginn der Pandemie vor mehr als einem Jahr nun 100 114 Fälle in dem Land mit 1,9 Millionen Einwohnern registriert. 1867 Menschen starben an dem Virus.

Zugleich überschritt auch die Zahl der verabreichten Impfdosen die 100 000er-Marke: Insgesamt 100 928 Menschen erhielten in Lettland der Gesundheitsbehörde zufolge bis Freitag mindestens eine Dosis, mehr als 20 000 Menschen gelten als voll geimpft. Trotz zuletzt höherem Impftempo weist der Ostseestaat damit nach Angaben der EU-Behörde ECDC die zweitniedrigste Impfrate in Europa auf.

(dpa)

Gericht: Mehrere Sachsen-Anhalter Corona-Regeln vom Herbst nichtig

12:42
26.03.2021
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mehrere Regelungen aus der achten Corona-Landesverordnung des vergangenen Jahres als verfassungswidrig und nichtig eingestuft. Es habe Eingriffe in Grundrechte gegeben, zu denen die Landesregierung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht ermächtigt gewesen sei, erklärte das Gericht am Freitag in Dessau-Roßlau. Zu den als verfassungswidrig eingestuften Regelungen gehörten demnach Beschränkungen privater Feiern, das Beherbergungsverbot, das Busreiseverbot und die flächendeckende Schließung von Gaststätten.

Direkte Auswirkungen auf die aktuellen Regelungen gibt es einer Gerichtssprecherin zufolge nicht, weil zwischenzeitlich sowohl das Infektionsschutzgesetz wie auch die Landesverordnungen geändert worden seien. Folgen könnte es aber für Ordnungswidrigkeitsverfahren geben, die auf der Grundlage der damals geltenden Regeln beruhten.

Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter haben sich mit Normenkontrollklagen gegen verschiedene Regelungen aus der achten Corona-Eindämmungsverordnung vom Herbst 2020 gewandt.

Am Freitag wollte das Gericht auch noch über eine Klage gegen die neunte Corona-Eindämmungsverordnung entscheiden. Zudem ist eine Klage gegen die aktuell noch geltende zehnte Landesverordnung anhängig.

(dpa)

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