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Kretschmann will Schülern nach Ostern Wechselunterricht ermöglichen

17:14
24.03.2021
Fast drei Monate waren die meisten Kinder und Jugendlichen nicht mehr in der Schule. So kann das nicht weitergehen, sagt Kretschmann jetzt. Nach den Osterferien sollen Kreise je nach Infektionszahlen über Schulöffnungen entscheiden.

Nach den Osterferien sollen alle Kinder und Jugendlichen schrittweise und mit regelmäßigen Corona-Tests wieder in die Schulen zurückkehren können. Es soll einen Stufenplan geben, wonach Stadt- und Landkreise je nach Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche über die Art des Unterrichts entscheiden können. «Jedenfalls haben wir das Ziel, dass wir perspektivisch allen Klassenstufen eine Chance auf Wechselunterricht einräumen – unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.

Voraussetzung dafür sei, dass neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler zweimal die Woche getestet würden. Die Testmöglichkeiten seien nach den Ferien weitgehend aufgebaut. Der grüne Regierungschef kündigte an, sich kommende Woche mit Vertretern von Eltern, Lehrern und Schulleitern zusammensetzen zu wollen. «Wenn wir möglichst viel Präsenz ermöglichen wollen, brauchen wir eine hohe Teilnahmequote an den Tests», betonte Kretschmann. Er schloss eine «Testpflicht» - wie es sie in Sachsen gibt - nicht aus. «Das loten wir rechtlich aus.»

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz erklärte, es müsse einen Stufenplan geben, «um es trotzdem allen Kindern zu ermöglichen, nach Ostern zumindest für einige Tage in der Woche Unterricht in Präsenz zu erhalten». Man wolle sich dabei an der Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche in den Stadt- und Landkreisen orientieren. Davon hänge ab, ob Schüler im Hybridunterricht, im Wechselunterricht oder auf herkömmliche Weise unterrichtet werden.

In Hotspots mit einer Inzidenz von über 200 sollen die Schulen allerdings geschlossen werden, sagte Schwarz. Kinder und Jugendliche sollten dann ausschließlich digitalen Unterricht bekommen. Die Bildungsgewerkschaft GEW hält diesen Grenzwert für etwas zu hoch. Grundsätzlich sei man der Meinung, dass ab einer Inzidenz von 50 Wechselunterricht gemacht werden müsse, sagte Matthias Schneider von der GEW. Wichtig sei zudem, dass die Testkapazitäten verlässlich ausgebaut werden. «Es gibt Schulen, in denen es super funktioniert, und andere, da funktioniert es gar nicht.» Hier müsse es nochmal Gespräche mit den Kommunen geben, die meistens die Schulträger seien und sich darum kümmern müssten.

Ex-Kultusminister Andreas Stoch (SPD) zeigte sich erfreut, dass Kretschmann jetzt das «Ruder» übernehme, wo Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) abgetaucht sei. «Man kann das Schiff jetzt nicht noch mehrere Wochen treiben lassen», sagte der SPD-Fraktionschef der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist richtig, dass Kretschmann das jetzt zur Chefsache macht.» Nun müsse man in Absprache mit Eltern- und Lehrervertretern Lösungen finden, wie man Gesundheitsschutz und Präsenzunterricht auf Kreisebene miteinander kombinieren könne.

In Baden-Württemberg sind die meisten Kinder und Jugendlichen seit Mitte Dezember nicht mehr in der Schule gewesen. Die Grundschulen hatten Mitte Februar wieder mit Wechselunterricht begonnen, auch die Abschlussklassen sind seitdem teilweise wieder an den Schulen. Seit 15. März sind die Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Die 5. und 6. Klassen sind ebenfalls zurückgekehrt, können aber auch im Wechsel unterrichtet werden.

(dpa)

Gericht kassiert bestimmte Corona-Beschränkungen für Einzelhandel

17:13
24.03.2021
Ein Gericht kippt einen wichtigen Teil der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Schuld ist eine Ausnahmeregelung für den Buchhandel.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat bestimmte Corona-Beschränkungen für weite Teile des Einzelhandels kassiert, der Politik aber einige Tage Zeit für Korrekturen gegeben. Konkret geht es um einen Passus in der Corona-Verordnung des Landes, der Regelungen für den «normalen» Einzelhandel abseits von Grundversorgern wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen aufstellt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte.

Für den sonstigen Einzelhandel gelten strengere Regeln als für die Grundversorger: So müssen Betriebe und Geschäfte aus den meisten Einzelhandelsbereichen etwa bei regional hohen Infektionszahlen schließen oder dürfen maximal Einkäufe nach Terminvereinbarungen anbieten. Zudem gibt es strengere Vorschriften für die zulässige Kundenzahl pro Quadratmeter.

Die Richter kippten diese strengeren Vorgaben nun und begründeten dies mit einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Corona-Verordnung auch dem Buchhandel eine unbegrenzte Öffnung ohne die Beschränkungen, denen der sonstige Einzelhandel unterliege, erlaube. Hierfür fehle ein sachlicher Grund - denn der Buchhandel diene nicht der Grundversorgung. Tatsächlich ist der Buchhandel - ebenso wie Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und einige andere Branchen - in der Verordnung als Ausnahme deklariert.

Das Gericht setzte den Passus in dem nicht anfechtbaren Beschluss (1 S 677/21) allerdings nicht mit sofortiger Wirkung außer Vollzug, sondern erst zum 29. März. Es stehe der Landesregierung frei, den Gleichheitsverstoß bis dahin entweder durch Aufhebung der für den sonstigen Einzelhandel bestehenden Beschränkungen oder durch deren Erstreckung auf den Buchhandel zu beseitigen. Geklagt hatte ein Möbelhaus aus dem Zollernalbkreis.

Käme es tatsächlich zu einer Außervollzugsetzung der Passage, fände nach Gerichtsangaben auch das gesamte Stufenkonzept des Landes keine Anwendung mehr, da beide Teile der Verordnung voneinander abhängig seien. Beim Stufenkonzept geht es beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen Betriebe, Läden und andere Einrichtungen bei bestimmten regionalen Sieben-Tage-Inzidenzen öffnen dürfen oder schließen müssen.

(dpa)

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