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Verwaltungsgerichtshof moniert Quarantänedauer

16:28
24.03.2021
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung des Landes mit Blick auf die Dauer der Quarantäne für Einreisen beanstandet. Soweit sie eine über einen Zeitraum von zehn Tagen nach Einreise hinausgehende Verpflichtung zur Quarantäne bestimmt, wurde sie außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Die Vorschrift sehe für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet eine 14-tägige Quarantänepflicht vor.

Hiergegen klagten aus Südafrika kommende Personen erfolgreich mit einem Eilantrag. Es fehlten derzeit nachvollziehbare wissenschaftliche Gründe dafür, bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet - anders als bei der Einreise aus einem Risikogebiet, für die eine Absonderung für einen Zeitraum von zehn Tagen vorgeschrieben ist - die Pflicht einer Absonderung für einen Zeitraum von 14 Tagen zu bestimmen. Das Land habe solche Erkenntnisse nicht benannt. Auch für das Gericht seien sie nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht erkennbar.

(dpa)

Ausgangsbeschränkungen im Südwesten noch eine Ausnahme

15:56
24.03.2021
Nachdem im Kreis Schwäbisch Hall bereits seit dem vergangenen Wochenende eine Ausgangsbeschränkung gilt, zieht mit Mannheim nun eine baden-württembergische Großstadt nach. Aufgrund der deutlich gestiegenen Corona-Zahlen gilt dort eine Ausgangssperre von Freitag an. Anders als in Schwäbisch Hall, wo die Menschen auch tagsüber ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen, gilt das in Mannheim zunächst nur nachts zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens. Diese Beschränkung werden per Allgemeinverordnung erlassen.

Wie ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums am Mittwoch sagte, sind der Landkreis Schwäbisch Hall und die Stadt Mannheim aktuell die einzigen Kommunen im Südwesten, die mit Ausgangsbeschränkungen auf die steigenden Infektionszahlen reagieren.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten im Südwesten seit Mitte Februar nicht mehr landesweit, sondern nur noch, wenn Kommunen mit hohen Sieben-Tages-Inzidenzen dies verfügen. Das hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim festgelegt. Demnach sind Ausgangsbeschränkungen in Kommunen möglich, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche - an drei Tagen in Folge über 100 liegt.

Das ist in Mannheim seit mehr als zwei Wochen der Fall. Am Dienstag lag die Inzidenz dort bei 155,8. Die nächtliche Ausgangssperre ist bis einschließlich Sonntag, 11. April, befristet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde für Mittwochabend erwartet.

In Schwäbisch Hall ist die entsprechende Allgemeinverfügung zunächst befristet bis zum 29. März. Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert von 200 unterschreitet, soll sie aufgehoben werden. Dieser Wert lag am Dienstag bei 355,2.

(dpa/lsw)

Astrazeneca: Impfdosen in Italien werden nicht auf Vorrat gehalten

15:39
24.03.2021
Der britisch-schwedische Impfstoffhersteller Astrazeneca hat Berichte über die Vorratslagerung von 29 Millionen Impfdosen in einem Werk in Italien als nicht korrekt zurückgewiesen.

Es handle sich um verschiedene Kontingente des Impfstoffs, die auf die Freigabe durch die Qualitätskontrolle warteten, teilte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Davon seien 13 Millionen Dosen für arme Länder im Rahmen des Covax-Programms bestimmt. Sie seien außerhalb der EU hergestellt und in dem Agnani-Werk in Fläschen abgefüllt worden. Weitere 16 Millionen sollten nach der Freigabe nach Europa gehen, ein großer Teil davon noch im März. Derzeit seien keine Exporte außer in Covax-Länder geplant.

«Es ist nicht korrekt, dies als einen Vorrat zu bezeichnen», so die Sprecherin. Der Prozess der Herstellung von Impfstoffen sei sehr komplex und zeitaufwendig. Insbesondere müssten die Impfstoffdosen auf die Freigabe durch die Qualitätskontrolle warten, nachdem die Abfüllung der Fläschchen abgeschlossen sei, hieß es weiter.

Die italienische Zeitung «La Stampa» hatte zuvor von 29 Millionen Impfdosen berichtet, die angeblich für den Export nach Großbritannien bestimmt seien und in dem Werk in Italien gelagert würden. Das hatte zu Verwunderung geführt, weil Astrazeneca zuletzt seine Lieferzusagen an die EU mehrfach gekürzt hatte.

(dpa)

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