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20210318153441

Müller und Söder für Zulassung des russischen Impfstoffs Sputnik V

15:10
18.03.2021
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) machen sich für eine rasche Zulassung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V stark. «Wir brauchen jeden Impfstoff, den wir kriegen können», sagte Müller am Donnerstag nach einer Video-Schalte der Länderchefs.

Diese hätten mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als Gast der Schalte darüber gesprochen, dass für das Vakzin wie für andere auch eine ordentliche Zulassung beantragt und diese geprüft werden müsse. «Aber selbstverständlich, wenn wir die Chance haben, auf diesen Impfstoff zurückgreifen zu können, selbstverständlich wollen und werden wir diese Chance dann auch ergreifen», so Müller, der Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist.

Söder verwies darauf, dass Sputnik V nach allen Gutachten ein guter Impfstoff sei. «Zum Teil ein besserer als bereits zugelassene», fügte er hinzu. Daher sei es nun nicht angezeigt, bei der Prüfung des Vakzins «im klassischen bürokratischen Klein-Klein-Verfahren alles abzuarbeiten». Die zuständigen Behörden sollten den Stoff aus seiner Sicht vielmehr «schnell, effizient und zügig» zulassen.

Die EU müsse zudem frühzeitig Kontakt herstellen mit den Herstellern des Vakzins. «Mein dringender Appell: Nicht wieder eine Chance verpassen», sagte Söder.

(dpa)

Gericht untersagt gesonderte Bewirtung geimpfter Heimbewohner

15:04
18.03.2021
Ein Seniorenheim darf nach einem Gerichtsbeschluss auch gegen das Coronavirus geimpfte oder daran genesene Bewohner nicht gesondert bewirten. Es sei derzeit wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt, ob diese Personengruppen das Virus weitergeben könnten, begründete der Verwaltungsgerichtshof (VGH) seinen am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, bei dem die Antragstellerin in erster Instanz aus gleichem Grund gescheitert war. Sie wollte erreichen, das Landratsamt Lörrach gerichtlich zu verpflichten, ein gastronomisches Angebot nur für geimpfte und genesene Senioren als Ausnahme von der Corona-Verordnung des Landes zu genehmigen.

Den Mannheimer Richtern zufolge gibt es zwar Berichte von Untersuchungen aus Israel, die den Schluss nahelegten, dass eine Impfung auch eine Weiterverbreitung verhindern könne. Diese Daten seien derzeit jedoch weder in einem wissenschaftlichen Fachmagazin noch einer Vorabpublikation veröffentlicht und hätten auch noch keinen wissenschaftlichen Begutachtungsprozess durchlaufen.

Daher sei nicht auszuschließen, dass auch von Geimpften und Genesenen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehen und damit neue das Gesundheitswesen belastende Infektionsketten entstehen könnten. Dieses Risiko wäre derzeit allenfalls vernachlässigbar, wenn auch außerhalb der «Blase» des Seniorenheims eine Vielzahl von Menschen immun oder durch eine Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt wären. Hiervon sei jedoch bei einer aktuellen Impfquote von 8,2 Prozent Erst- und 3,6 Prozent Zweitimpfungen bezogen auf die Gesamtbevölkerung derzeit noch nicht auszugehen. Das Restrisiko sei daher zu hoch. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 1 S 774/21).

(dpa/lsw)

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