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Österreich will grünes Impfzertifikat ab April schrittweise umsetzen

13:22
17.03.2021
Österreich will im April schrittweise mit der Einführung eines grünen Corona-Impfzertifikats beginnen. Das Gesundheitsministerium werde in Kürze die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, sagte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch in Wien. In einer ersten Phase sollen die negativen Testergebnisse digital erfasst werden, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erklärte. Das Impfzertifikat, wie es auch auf europäischer Ebene ab Juni eingeführt werden soll, sei ein gutes technisches Mittel, um wieder freies Reisen für Geimpfte, Getestete und Genese zu ermöglichen, so Kurz.

Den möglichen Zeitpunkt für Reiseerleichterungen verband Kurz mit der Öffnung der touristischen Infrastruktur in Österreich, also sobald Kultur, Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen würden. «Ab dem Zeitpunkt sind alle deutschen Urlauber wieder willkommen in Österreich», sagte Kurz. Öffnungsschritte werde es je nach Entwicklung der Corona-Lage geben. Über weitere Maßnahmen werde die Regierung am nächsten Montag beraten.

Österreichs Regierung spricht sich zudem bei der Einschätzung der internationalen Gefahr durch das Virus gegen regionale Betrachtungen aus. «Wir wollen keine regionalen Fleckerlteppiche herstellen», sagte Außenminister Alexander Schallenberg auch mit Blick auf die deutsche Entscheidung, die Baleareninsel Mallorca von der Liste der Risikogebiete zu streichen.

Die Corona-Entwicklung in Österreich sieht Kanzler Kurz als weiterhin nicht alarmierend an. Der Anstieg der Zahlen seit Öffnung aller Geschäfte vor fünf Wochen sei linear und nicht exponentiell. Obendrein sei die Entwicklung regional sehr unterschiedlich, sagte Anschober. Speziell im Osten Österreichs sei die ansteckendere britische Virus-Variante inzwischen für 95 Prozent der Fälle verantwortlich.

(dpa)

Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen gekippt

13:21
17.03.2021
Ein Ehepaar hat gegen die aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in der Corona-Verordnung erfolgreich geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof setzte eine Regelung des Landes außer Vollzug, nach der Kontaktpersonen von Menschen, die mit einem mit einer Virusvariation Infizierten in Berührung gekommen sind, sich ebenfalls absondern müssen. Konkret nennt das Land dabei das familiäre Umfeld von Schülern, die an der Schule mit einem anderen positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe Kontakt hatten. Das Mannheimer Gericht veröffentlichte seine Entscheidung am Mittwoch.

Die beiden Juristen hatten argumentiert, dass bei der Regelung beispielsweise im Fall einer Ansteckung in einer Grundschulklasse mit 25 Kindern etwa 100 Menschen zu Hause bleiben müssten. Die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt haben drei schulpflichtige Kinder, eines davon in der Grundschule, wobei Präsenz im Wechselmodell unterrichtet wird.

Das Gericht betonte, für Kontaktpersonen der Kontaktpersonen gelte kein hinreichender Ansteckungsverdacht. Nach der Bewertung des Robert Koch-Instituts könnten Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen - alleine wegen ihrer Haushaltszugehörigkeit - nicht ohne weiteres als ansteckungsverdächtig betrachtet werden. Nachvollziehbare und belastbare Grundlagen, die eine von dem Robert Koch-Institut abweichende epidemiologische Einschätzung rechtfertigen würden, habe die Landesregierung nicht benannt, so die Richter.

(dpa)

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