Das vom Verwaltungsgericht Weimar bestätigte Verbot einer in Erfurt geplanten Versammlung gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen beschäftigt die nächsthöhere Gerichtsinstanz.
Weimar/Erfurt - Beim Thüringer Oberverwaltungsgericht sei eine Beschwerde der Veranstalter gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingegangen, sagte eine OVG-Sprecherin am Freitag auf Anfrage. Wann das OVG über die Beschwerde entscheidet, blieb zunächst offen. Die Stadt Erfurt hatte die für Samstag geplante Kundgebung, für die bis zu 10 000 Teilnehmer angemeldet waren, untersagt.
Die Entscheidung der Stadt, die Kundgebung zu untersagen, sei in Anbetracht der aktuellen Corona-Infektionslage gerechtfertigt, hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitgeteilt, nachdem es einen Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt hatte. Eine Versammlung könne verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch sie gefährdet sei, so die Richter. Zur öffentlichen Sicherheit zähle auch der Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen. Die Stadt hatte ihr Verbot vor allem damit begründet, dass bei einer etwa das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit Dritter verletzt werden könnte.