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20210226145212

Fünf Millionen Euro für Infektionsschutz in Klassenräumen

13:10
26.02.2021
Um in der Corona-Pandemie den Infektionsschutz in Thüringer Schulen zu verbessern, hat das Land fünf Millionen Euro als Soforthilfen eingeplant. 

Erfurt - „Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern“, sagte Susanna Karawanskij, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, am Freitag laut Mitteilung.

Die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der staatlichen Schulen könnten so eigenverantwortlich planen und Technik beschaffen. „Wenn die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter es aus Infektionsschutzgründen für sinnvoll erachten, bestimmtes Equipment oder Geräte anzuschaffen, kann schnell gefördert werden“, so Karawanskij über die Pauschale.

Zudem sei es bereits möglich, Lüftungsreinigungssysteme bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben gefördert zu bekommen. Angesichts der Pandemie sollte das bei jeder Schulbaumaßnahme mitgeplant werden.

Eine halbe Million der fünf Millionen Euro solle allerdings für eine wissenschaftliche Untersuchung zum Thema „infektionsschutzgerechter Raumluftanlagen in Schulen“ genutzt werden.

Verbotene Versammlung beschäftigt Obverwaltungsgericht

12:56
26.02.2021
Das vom Verwaltungsgericht Weimar bestätigte Verbot einer in Erfurt geplanten Versammlung gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen beschäftigt die nächsthöhere Gerichtsinstanz.

Weimar/Erfurt - Beim Thüringer Oberverwaltungsgericht sei eine Beschwerde der Veranstalter gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingegangen, sagte eine OVG-Sprecherin am Freitag auf Anfrage. Wann das OVG über die Beschwerde entscheidet, blieb zunächst offen. Die Stadt Erfurt hatte die für Samstag geplante Kundgebung, für die bis zu 10 000 Teilnehmer angemeldet waren, untersagt.

Die Entscheidung der Stadt, die Kundgebung zu untersagen, sei in Anbetracht der aktuellen Corona-Infektionslage gerechtfertigt, hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitgeteilt, nachdem es einen Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt hatte. Eine Versammlung könne verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch sie gefährdet sei, so die Richter. Zur öffentlichen Sicherheit zähle auch der Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen. Die Stadt hatte ihr Verbot vor allem damit begründet, dass bei einer etwa das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit Dritter verletzt werden könnte.