Letztes Update:
20240322085730

Bachelorstudiengänge mit Eignungsprüfung bzw. Eignungsfeststellungsverfahren

09:06
30.03.2021
  • Architektur: Bewerbungsfrist: 02.05. bis 15.06.2024
  • Design: Bewerbungsfrist: 02.05. bis 15.06.2024
  • Informatik und Design: Bewerbungsfrist: 02.05. bis 15.07.2024


Martina Lutsch

Kapitel

Voraussetzungen für ein Studium

Schulische Voraussetzungen

09:20
30.03.2021
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule München ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife oder der fachgebundene Zugang für qualifizierte Berufstätige.

Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern zur Fachhochschulreife führen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt, z.B. das Abgangszeugnis des Gymnasiums ohne allgemeine Hochschulreife.
Bei anerkannten Hochschulzugangsberechtigungen muss der Vermerk, dass das Zeugnis zum Studium in allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium berechtigt, hinterlegt sein.
Sollten Zweifel bestehen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung zum Studium in Bayern berechtigt, lassen Sie uns gerne Ihr Zeugnis per E-Mail an: immatrikulation@hm.edu zukommen. Wir prüfen es und teilen Ihnen mit, ob damit ein Studium in Bayern möglich ist.

Martina Lutsch

Sonstige Voraussetzungen

09:34
30.03.2021
Neben den schulischen Voraussetzungen gibt es für manche Studiengänge weitere Voraussetzungen, die für die Zulassung oder die Immatrikulation erfüllt werden müssen.
Dies kann z.B. ein Vorpraktikum oder ein zu durchlaufendes Eignungsverfahren (Eignungsprüfung) sein.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung, ob es für Ihre/n gewünschte/n Studiengang/Studiengänge weitere Voraussetzungen gibt.

Martina Lutsch

Kapitel

Zulassungsverfahren, Zulassung und die weiteren Schritte bis zur Immatrikulation

Zulassungsverfahren

10:59
30.03.2021
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog. NC-Studiengänge) werden mehr Bewerbungen erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird die Zulassung zu diesen Studiengängen beschränkt und es werden Studienplätze nur bis zu der festgesetzten Zahl (Zulassungszahl) vergeben.
Die Vergabe der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt im Wintersemester 2024/2025 ausschließlich im örtlichen Auswahlverfahren nach der Hochschulzulassungsverordnung bzw. dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt "Vergabeverfahren / Zulassungsbeschränkungen".

Martina Lutsch