Letztes Update:
20240322085730

Zulassung und die weiteren Schritte

09:53
30.03.2021
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie in Ihrem PRIMUSS-Bewerbungsportal innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist
  • ein Foto (Passbildformat) für den Studierendenausweis hochladen,
  • den Antrag auf Immatrikulation bestätigen 
  • die unterschriebene Erklärung zur Immatrikulation (Seite 3 Ihres Zulassungsbescheides) hochladen und
  • die ggf. fehlenden Dokumente hochladen
Außerdem müssen Sie Ihre Krankenkasse verständigen und dort einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus anfordern, den die Krankenkasse dann digital an die Hochschule München meldet.
Zudem müssen Sie den Grundbeitrag für das Studierendenwerk über das sog. ePayment-Verfahren (per PayPal oder Kreditkarte) bezahlen.

Für das Wintersemester 2024/2025 beläuft sich der Grundbeitrag für das Studierendenwerk auf 85,- Euro.
Des Weiteren sind berufsbegleitende Studiengänge gebührenpflichtig. Hierzu erhalten Sie ggf. mit Ihrem Zulassungsbescheid eine Zahlungsaufforderung.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbeachtung der im Zulassungsbescheid genannten Frist, die Zulassung unwirksam und der Studienplatz anderweitig vergeben wird.

Martina Lutsch

Kapitel

Immatrikulation

10:45
30.03.2021
Sie werden mit der Immatrikulation (Einschreibung) Studierende:r der Hochschule München.

Bei erfolgreicher und fristgerechter Durchführung der im Zulassungsbescheid genannten Schritte, erfolgt die endgültige Immatrikulation durch das Sachgebiet Beratung und  Immatrikulation.

Nach der endgültigen Immatrikulation wird Ihr Studierendenausweis und die Daten für den Hochschul-Account (PIC) erstellt. Beides müssen Sie vor Semesterbeginn bei der Hochschule abholen.
Dazu erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Erstellung des Hochschul-Accounts und zum Selbstausdruck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich unbedingt aufmerksam durchlesen sollten. 

Martina Lutsch