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Bundesagentur für Arbeit braucht mehr Geld für Kurzarbeit

11:03
26.02.2021
Die Bundesagentur für Arbeit muss wegen des zweiten Lockdowns deutlich mehr Geld für die Zahlung von Kurzarbeitergeld aufwenden als zunächst geplant. Der Ansatz von sechs Milliarden Euro für das Jahr 2021 müsse verdoppelt werden, sagte BA-Vorstandsmitglied Christiane Schönefeld der Deutschen Presse-Agentur. «Durch den harten, mehrmonatigen Lockdown sind die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld erneut stark gestiegen und die Mittel werden Ende März aufgebraucht sein. Das konnten wir bei der Haushaltsplanung im Herbst nicht vorhersehen», sagte Schönefeld. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur sei am Freitag informiert worden.

Die Bundesagentur habe bei der Erstellung ihres Haushaltes zunächst mit 700 000 Kurzarbeitern im Jahresschnitt 2021 gerechnet - und dafür sechs Milliarden Euro eingeplant, sagte Schönefeld. Bei Verhängung des Lockdowns im Dezember sei klar geworden, dass die Zahl der Kurzarbeiter größer ausfallen werde. Die Prognose sei inzwischen auf 1,1 Millionen erhöht worden.

Im vergangenen Jahr hat die Behörde nach Angaben von Schönefeld insgesamt 61 Milliarden Euro ausgegeben - soviel wie noch nie zuvor. Eingeplant waren zunächst 36 Milliarden Euro. Alleine für Kurzarbeit wurden den Unternehmen 22 Milliarden Euro überwiesen. Zum Vergleich: Im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 2020 waren für Kurzarbeit 255 Millionen Euro eingestellt - gut 50 Millionen mehr als 2019. «Das war der Betrag, den wir dann schließlich teilweise pro Tag ausgezahlt haben», sagte die Arbeitsmarktexpertin.

Die Bundesagentur muss nach Angaben ihrer Chef-Haushälterin im laufenden Jahr insgesamt 52 Milliarden Euro ausgeben. Nach einem Haushaltsdefizit von mehr als 27 Milliarden Euro im vergangenen Jahr - das durch das Aufbrauchen einer Rücklage und durch staatliche Zuschüsse gedeckt wird - droht im laufenden Jahr ein Defizit von 9,6 Milliarden Euro. Dies könne zum Teil durch die noch vorhandene Rücklage in Höhe von sechs Milliarden Euro ausgeglichen werden.

Die Bundesagentur habe zwar ihre Investitionen in die Infrastruktur um fünf Prozent zurückgeschraubt - an den Ausgaben für die Weiterbildung und Qualifizierung will sie aber nicht sparen. «Wir haben auf hohem Niveau Geld für die Weiterbildung eingestellt, in Höhe von 2,2 Milliarden Euro», sagte Schönefeld. Auch nach der Corona-Krise werde es einen Mangel an Fachkräften geben.

Einen großen Anstieg bei der Arbeitslosigkeit sieht Schönefeld derzeit nicht. «Die Kurzarbeit trägt», sagte sie mit Blick auf die Überbrückungsfunktion. Die spannende Frage aber werde sein, ob die Kurzarbeit bis zur Wiederöffnung vieler Geschäfte und Betriebe tragen könne. Bisher sei keine Insolvenzwelle abzusehen. Das im vergangenen Jahr ausgegebene Insolvenzgeld in Höhe von 1,2 Milliarden Euro sei allerdings für das laufende Jahr auf 1,6 Milliarden Euro aufgestockt worden.

(dpa)

Liftbetreiber scheitert höchstinstanzlich mit Antrag auf Öffnung

11:02
26.02.2021
Ein Skiliftbetreiber im bayerischen Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine stundenweise Vermietung nun auch höchstinstanzlich gescheitert. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bestätigte, wies das Gericht die Beschwerde des Liftbetreibers aus Buchenberg (Landkreis Oberallgäu) gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg als unbegründet zurück (Az. 20 CE 21.415).

Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs hatte der Liftbetreiber in seiner Beschwerde unter anderem argumentiert, dass sein Schlepplift keine Seilbahn im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei. Deren Betrieb als Freizeitangebot ist in Bayern derzeit auch zur stundenweisen Vermietung an Familien verboten, in Baden-Württemberg aber erlaubt - was beim Liftbetreiber in unmittelbarer Grenznähe Unverständnis ausgelöst hatte.

Da der Betreiber für seinen Schlepplift eine seilbahnrechtliche Erlaubnis erhalten habe, habe das Gericht aber «keinen Zweifel», dass die Anlage die Kriterien einer Seilbahn erfülle, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Der Betreiber des Skilifts, Rudi Holzberger, reagierte am Freitag verständnislos. Der Unterschied zwischen geschlossenen Gondeln und einem Schlepplift werde darin «schlichtweg missachtet, das Wort oder die fragwürdige Definition obsiegt über jedes Argument».

(dpa)

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