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20210223175548

Corona-Inzidenz im Südwesten leicht gestiegen

17:14
23.02.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Südwesten ist leicht gestiegen. Am Dienstag (Stand 16.00 Uhr) lag sie nach Angaben des Landesgesundheitsamts bei 45,5 (Montag: 44,8) Neuinfektionen binnen einer Woche je 100 000 Einwohnern. Am Sonntag hatte der Wert mit 44,0 noch leicht unter dem vom Samstag mit 44,3 gelegen. Nach der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) davon gesprochen, dass etwa der Einzelhandel ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche auf Lockerungen hoffen darf.

Den neusten Daten zufolge betrug der Inzidenzwert im Landkreis Schwäbisch Hall 137,7 (Montag: 118,9). Den niedrigsten Wert aller 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten hatte der Kreis Freudenstadt mit 21,1. Elf Stadt- und Landkreise liegen über dem Grenzwert von 50 gemeldeten Fällen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Seit Beginn der Pandemie vor rund einem Jahr wurden 312 377 Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg gemeldet, das waren 892 mehr als am Vortag. Die Zahl der Toten, die mit oder an Sars-CoV-2 starben, stieg um 22 auf 7978. Als genesen gelten 291 096 Infizierte (plus 704); hierbei handelt es sich um einen Schätzwert.

(dpa)

Südwest-Landkreise regeln Einreise aus Gebieten mit hoher Inzidenz

16:56
23.02.2021
Für den Fall, dass Deutschland das benachbarte Frankreich oder die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt, haben mehrere Landkreise im Südwesten auch eine Allgemeinverfügung für Grenzpendler erlassen.

Verschiedene Landkreise im Südwesten bereiten sich auf steigende Corona-Infektionszahlen in den jeweiligen Nachbarländern vor. Dabei haben die Landratsämter Waldshut, Lörrach, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis mit einer Allgemeinverfügung vor allem Menschen in den Blick genommen, die etwa in Nachbarländern wie der Schweiz oder Frankreich arbeiten oder dort private Verbindungen pflegen.

Um ihnen beispielsweise die erneute Einreise aus möglichen Hochinzidenzgebieten zu erleichtern, soll eine Ausnahme von der Allgemeinverfügung des Bundes für Einreisende aus solchen Hochinzidenzgebieten gelten, wie eine Sprecherin des Landratsamtes in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) am Dienstag auf Anfrage sagte. Zwar gebe es aktuell noch keine solchen Hochinzidenzgebiete im benachbarten Ausland. Doch wolle man für einen solchen Fall vorbereitet sein.

Konkret ermögliche man Grenzgängern und Grenzpendlern eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht des Landes. «Grenzpendler mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich mindestens zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungsstätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen dann zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf», lautet die Ausnahmeregelung.

Reise man innerhalb einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genüge ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss unmittelbar nach der Einreise ein Test vorgenommen werden. Dasselbe gelte für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie beispielsweise Kindern, Ehegatten, Lebenspartnern oder Lebensgefährten. Für Grenzgänger aus Risikogebieten, die zu den genannten Zwecken nach Baden-Württemberg einreisen und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren, gelten demnach dieselben Regelungen.

(dpa)

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