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20210218165536

Bundeswehr bekommt Kontingent von 10.000 Astrazeneca-Impfdosen

16:54
18.02.2021
Die Bundeswehr hat für die Impfung ihrer Soldatinnen und Soldaten ein Impfstoffkontingent von 10 000 Dosen des Astrazeneca-Impfstoffs bekommen. Die Impfstoffe können sowohl für Teilnehmer von Auslandseinsätzen, als auch für Soldaten, die etwa in Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mithelfen, verwendet werden, wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Donnerstag mitteilte. Auf das von der Bundeswehr verwaltete Kontingent haben demnach auch etwa die Bundespolizei und der Zoll Zugriff. Zuvor hatte der Blog «Augen geradeaus!» berichtet, der sich mit Themen rund um die Bundeswehr befasst.

Der Impfstoff soll zunächst an Soldatinnen und Soldaten verimpft werden, die zeitnah in den Auslandseinsatz kommen oder noch mindestens vier Wochen im Einsatz sind. Sie sollen nach Ministeriumsangaben «kurzfristig eine (Erst-)Impfung erhalten». Auch eine entsprechende Zweitimpfung ist in dem Kontingent vorgesehen.

Es handle sich dabei ausschließlich um Soldatinnen und Soldaten, deren Einsatz so lange dauert, dass sie keine Chance hätten in Deutschland geimpft zu werden, sobald hier die zweite Prioritätsgruppe geimpft wird, betonte der Sprecher. Die Einsatzdauer betrage in der Regel vier bis sechs Monate. Die Bundeswehr folge bei der Impfung der eigenen Leute strikt den Vorgaben der gültigen Impfverordnung und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Mit der Aktualisierung der Impfverordnung Anfang Februar waren Soldatinnen und Soldaten mit hohem Infektionsrisiko im Auslandseinsatz in die zweite Prioritätsgruppe eingeordnet worden. In der Gruppe befinden sich etwa auch Menschen über 80 und Menschen mit Vorerkrankungen, die ein hohes oder sehr hohes Risiko eines tödlichen Covid-19-Verlaufs haben.

(dpa)

Neuer Anreiz für Austausch zwischen Kliniken zu Corona-Fällen

16:53
18.02.2021
Angesichts der neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus sollen Krankenhäuser in ganz Deutschland stärker Expertenwissen aus Spezialkliniken hinzuziehen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschloss am Donnerstag entsprechende finanzielle Zuschläge bis zum Jahresende, wenn bestimmte Spezialkliniken der Herz- und Lungenmedizin solche Beratungen über digitale Kanäle für andere Krankenhäuser leisten.

Konkret geht es etwa um gemeinsame Fallbesprechungen oder virtuelle Behandlungen mit Audio-Video-Übertragungen in Echtzeit, wie der Bundesausschuss erläuterte. Dies schaffe die Voraussetzung, auch komplexe Krankheitsverläufe bei Infektionen mit einer Corona-Mutante bestmöglich in der Fläche behandeln zu können, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. So könne bei Bedarf intensivmedizinisches Spezialwissen von Fachkliniken auch in der Breite von allgemeinen Krankenhäusern für die Patientenversorgung genutzt werden.

(dpa)

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