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Studie der Uniklinik: 9 Prozent der positiven Proben in NRW Mutanten

11:20
17.02.2021
Laut einer Studie der Uniklinik Münster sind rund 9 Prozent der in Nordrhein-Westfalen positiv auf das Coronavirus getesteten Proben auf die als ansteckender geltenden Virusmutanten zurückzuführen. Das teilte das Gesundheitsministerium des Landes am Mittwoch mit. Für die Studie wurde 933 Proben (Stichtag 27. Januar 2021) ausgewertet, die laut Ministerium weitestgehend als repräsentativ für die 53 Kreise des Landes gelten. Nicht alle Kreise konnten allerdings die gewünschte Anzahl von 5 bis 6 Proben pro 100 000 Einwohner liefern.

In 73 Proben wurde die englische Variante B.1.1.7 entdeckt, in fünf die Mutante aus Südafrika. Die Variante aus Südamerika ist nicht vertreten. Laut Mitteilung treten die Virusmutanten eher in den Ballungsräumen auf. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, seien weniger betroffen.

«Unsere Daten deuten darauf hin, dass die Virus-Varianten weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden», sagt Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie.

Vor allem die Mutante B.1.1.7, die nach konservativen Schätzungen 35 Prozent ansteckender ist, bereitet den Virologen Sorgen. Auch für andere Varianten wie die südafrikanische wird eine höhere Übertragbarkeit angenommen, genaue Daten dazu gibt es aber noch nicht.

(dpa)

Grenzkontrollen: Berufspendler brauchen Bescheinigung erst ab Freitag

11:19
17.02.2021
Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Bis Donnerstag 24.00 Uhr sei die Vorlage des Arbeitsvertrages an der Grenze ausreichend, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch hätte auslaufen sollen, sei auf Bitte der sächsischen Landesregierung um zwei Tage verlängert worden. Ab Freitag müssen berufliche Pendler dann eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei einem systemrelevanten Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.

Hintergrund der Verlängerung ist dem Vernehmen nach, dass man den Arbeitgebern nach der erst jetzt erfolgten amtlichen Veröffentlichung der geänderten sächsischen Quarantäneverordnung Zeit geben musste, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Um Verwirrung und eine Ungleichbehandlungen an den Grenzübergängen in Sachsen und Bayern zu verhindern, wurde die Frist dann auch für den bayerischen Grenzabschnitt verlängert.

Tschechien und der größte Teil Tirols (Österreich) gelten seit Sonntag als Gebiete, in denen sich mutierte Varianten des Coronavirus bereits stark verbreitet haben. Von hier dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete in Absprache mit Bayern und Sachsen stationäre Kontrollen an diesen Grenzabschnitten an. Für Berufspendler aus bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen.

(dpa)

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