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20210212113735

Verband der Floristen ist von Kretschmann enttäuscht

11:37
12.02.2021
Die baden-württembergischen Floristen haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manne Lucha (beide Grüne) Ignoranz vorgeworfen. Teilweise reagiere die Politik nicht auf entsprechende Schreiben, in denen die Probleme der Branche geschildert würden, sagte Geschäftsführer Wolfgang Hilbich am Freitag in Stuttgart. «Kretschmann und Lucha hüllen sich in Schweigen. Nur das Wirtschaftsministerium antwortet.» Die Lage der rund 1 200 Blumenläden im Land sei dramatisch.

Der Verband unterstütze ein Mitglied bei der Vorbereitung einer Klage gegen die Coronaverordnung des Landes. Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl sagte Hilbich weiter, langsam mache sich unter den Verbandsmitgliedern eine beängstigende Politikverdrossenheit breit, weil es keine Reaktion von der Politik gebe. «Für die Blumenläden ist der Saisonstart im März elementar.»

Bund und Länder hatten sich am Mittwochabend trotz sinkender Infektionszahlen darauf geeinigt, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern. Eine Ausnahme soll es für Friseure geben, die bereits ab Anfang März wieder öffnen dürfen. Erst wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis zum 7. März landesweit stabil unter 35 sinkt, könnte nach bisherigen Planungen unter anderem der Einzelhandel unter Auflagen wieder aufmachen. Ganz offen bleibt aber, wann es für Restaurants, Hotels, Discos und Bars wieder losgehen könnte.

(dpa)

Ausgangsbeschränkungen in mehr als einem Dutzend Kreise

11:10
12.02.2021
Mindestens 14 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit hohen Corona-Fallzahlen haben erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Dies geht aus einer Liste hervor, die das Sozialministerium in Stuttgart am Freitag auf seiner Webseite veröffentlichte. Nicht alle Kommunen, die aus Sicht der Landesregierung als Corona-Hotspot gelten, haben sich bislang zu diesem Schritt entschlossen.

Das Ministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr zu erlassen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts lagen am Donnerstag (Stand: 16.00 Uhr) 24 Stadt- und Landkreise über dem Wert von 50 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz.

Da der Erlass zu Ausgangsbeschränkungen den Kommunen erst am späten Mittwochabend zugestellt wurde, konnten Städte und Kreise die Regelung frühestens mit Inkrafttreten zum Freitag erlassen. Mehrere Kreise hatten am Donnerstag bekanntgegeben, erneute Ausgangsbeschränkungen zunächst prüfen zu wollen. Die Landesregierung wollte ursprünglich erreichen, dass über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen aufkommt. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die bisherigen landesweiten Ausgangsbeschränkungen gekippt.

(dpa)

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