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20210211181724

Land sichert Versorgung mit Masken auch an Kitas

16:27
11.02.2021
Das Sozialministerium versorgt neben den Schulen auch Kitas mit ausreichend FFP2-Masken / Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können übergangsweise auch auf OP-Masken des Landes zurückgreifen

Die Landesregierung wird die geplante Öffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen mit ausreichend vielen Schutzmasken für die Beschäftigten flankieren. Das Sozialministerium hatte Ende Januar bereits knapp 15 Millionen vollwertiger FFP2-Masken mit CE-Kennzeichnung u.a. für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege bestellt. Die ersten Lieferungen werden in den nächsten Tagen erwartet und durchlaufen dann noch mal eine Qualitätsprüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Bis die FFP2-Masken an die Einrichtungen geliefert werden können, wird das Sozialministerium Erzieherinnen und Erziehern übergangsweise, wie auch schon den Lehrern, OP-Masken zur Verfügung stellen. Damit wird ihr Schutz bei einer schrittweisen Öffnung der Einrichtungen ab dem 22. Februar sichergestellt.

Das Sozialministerium wird nun unbürokratisch zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden die Verteilung übernehmen.

Die Kommunalen Landesverbände sollen dafür die Bedarfe der Stadt- und Landkreise ermitteln und die Kreise bekommen dann dementsprechend ausreichend FFP2- bzw. OP-Masken zur Verfügung gestellt.

Dabei wird sich die Zahl der zu liefernden OP-Masken an der Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher orientieren. Pro Erzieherinnen und Erzieher in Vollzeit sollten maximal drei OP-Masken pro Tag analog dem Verfahren bei den Schulen angesetzt werden. Die Einrichtungen erhalten eine Lieferung, die den Bedarf in der Regel für mindestens einen Monat abdecken sollte.

(pm/sm)

Erneut Durchsuchungen bei Arzt wegen falscher Atteste

16:20
11.02.2021
Wegen mutmaßlich falscher Masken-Atteste haben Polizisten erneut die Praxis eines Sinsheimer Arztes durchsucht. Mit Blick auf womöglich unrichtige Gesundheitszeugnisse für Masken-Verweigerer sind die Privat- und Praxisräume des Kritikers der Coronapolitik der Bundesregierung am Mittwoch und Donnerstag durchsucht worden. Nach weiteren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde Beweismaterial sicher gestellt. Die angeblichen Patienten wohnen den Behörden zufolge teilweise mehrere hundert Kilometer von Sinsheim im Rhein-Neckar-Kreis entfernt.

Vermutlich seien sie nie durch den Beschuldigten untersucht worden und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht gegeben. Die Ermittler hatten wegen mindestens drei Fällen die Praxis bereits im vergangenen Oktober durchsucht. Nach neuen Erkenntnissen der Behörden soll es sich aber um eine Vielzahl von Fällen handeln.

Der Arzt war durch Aussagen wie, Corona sei nicht gefährlicher als die Grippe, aufgefallen. Der den «Querdenkern» zugeordnete Mediziner war für eine Stellungnahme in seiner Praxis nicht erreichbar.

Am Donnerstagmorgen kamen bis zu 100 Unterstützer des HNO-Arztes und Spezialisten für Schwindelerkrankungen vor der Praxis zusammen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Diese gilt unter anderem in Busse und Züge des Nah- und Fernverkehrs, in Restaurants sowie in Einkaufszentren und Läden. Seit Mitte Oktober müssen auch Menschen in Fußgängerzonen und auf Marktplätzen Mund und Nase bedecken, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

(dpa/lsw)

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