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20201218153311

VGH lehnt drei Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab

15:30
18.12.2020
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr abgelehnt. Drei Bürger, darunter zwei Anwälte, hatten sich gegen diesen Teil der Coronaverordnung der Landesregierung gestellt. Ein Anwalt argumentierte nach Auskunft des Gerichts mit der Aufhebung der freiheitlichen Grundordnung, der andere, dass die Vorschrift einen massiven Eingriff in sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Der Bürger im dritten Verfahren macht unter anderem geltend, nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts seien zwischen dem dem 3. November und dem 8. Dezember 70 Prozent der am Coronavirus gestorbenen Menschen älter als 80 Jahre gewesen. Diese Altersgruppe verlasse aber sehr selten abends das Haus.

Der 1. Senat des VGH lehnte alle drei Anträge ab. Zur Begründung hieß es, für die Ausgangssperre bestehe eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Sie führe zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit. Auch die Menschenwürde sei nicht verletzt. Die nächtliche Ausgangssperre diene dem legitimen Ziel, die Anzahl der Kontakte in der Bevölkerung umfassend und flächendeckend zu reduzieren. Die Landesregierung verfolge den Zweck, Leib und Leben der Bevölkerung und die Leistungsfähigkeit des stark belasteten Gesundheitssystems zu schützen. Die Ausgangssperre sei ein geeigneter Weg, dieses Ziel zu erreichen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar (1 S 4028/20, 1 S 4041/20, 1 S 4061/20).

(dpa/lsw)

«Querdenken»-Demo mit 500 Teilnehmern in Stuttgart

15:30
18.12.2020
Vertreter der «Querdenken»-Bewegung wollen am Wochenende in Stuttgart zu einem Schweigemarsch mit bis zu 500 Teilnehmern zusammenkommen. Die Stadt habe die Veranstaltung unter Auflagen genehmigt, sagte ein Sprecher der Stadt am Freitag. Es dürfen demnach nicht mehr als 500 Menschen teilnehmen, zudem müssen sich alle an die Abstandsregeln halten. Wo das nicht möglich ist, gilt zudem die Maskenpflicht.

Aufgerufen zu der Versammlung am Sonntag in der Stuttgarter Innenstadt hat die Vereinigung «Querdenken-7171» aus Schwäbisch Gmünd. Vom Oberen Schlossplatz ausgehend möchten die Teilnehmer mit einem Schweigemarsch durch die Innenstadt ziehen und so gegen die derzeit geltende Corona-Politik demonstrieren.

Eine Großdemo in Weil am Rhein (Kreis Lörrach) unmittelbar im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich ist noch von juristischen Entscheidungen abhängig. Angemeldet haben die Veranstalter, «Querdenken-762» aus Lörrach und «Querdenken-775» aus Waldshut, eigenen Angaben zufolge ursprünglich 10 000 Teilnehmer. Als Redner erwartet wird unter anderem der Gründer der «Querdenken»-Bewegung, Michael Ballweg.

Doch die Versammlungsbehörde hat die Aktion wegen der Ansteckungsgefahr verboten. Zwar hätten die Anmelder die Zahl der Teilnehmer auf 3570 reduziert, eine Versammlung mit Demonstrationsaufzug in Zeiten des stark gestiegenen Infektionsgeschehens in der Region stelle aber eine «nicht vertretbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit dar».

Dagegen wollen die Organisatoren nach eigenen Angaben gerichtlich durch alle Instanzen vorgehen, im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht. Laut einer Stadtsprecherin könnte eine endgültige Entscheidung erst Samstag fallen.

(dpa/lsw)

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