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20201218153025

Land verteilt Masken an Lehrkräfte - Zweifel an Sicherheit

14:09
18.12.2020
Das Kultusministerium hat an die Lehrer im Land Masken verteilt, die mittlerweile nicht mehr nach Europa importiert werden dürfen. Bei den Lehrkräften gibt es nun Zweifel an der Sicherheit der Schutzmasken. Sowohl das Kultus- als auch das Sozialministerium versichern jedoch, die Masken seien geprüft und sicher.

Es handle sich dabei um Filterschutzmasken mit chinesischer Norm KN95, teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Freitag mit. Die Masken seien bereits im Frühjahr beschafft worden, als auch Schutzausrüstung eingeführt werden durfte, die nicht den formalen Vorgaben der EU entsprochen habe, gab das Sozialministerium in einer Stellungnahme bekannt. Seit Ende August dürfen solche Masken, wie sie in den vergangenen Tagen an die Lehrer in Baden-Württemberg verteilt wurden, nicht mehr in die EU importiert werden. Das Sozialministerium habe die Masken vor der Auslieferung einer Zertifikatsprüfung und einer technischen Prüfung unterzogen. Das Kultusministerium gehe davon aus, dass der Schutz der Masken mit der Norm für sogenannte FFP2-Masken vergleichbar sei, hieß es.

Bei den Lehrern gibt es daran durchaus Zweifel. Das Kultusministerium habe zahlreiche kritische Rückfragen von Schulen zu den Schutzmasken erhalten, teilte die Sprecherin mit. Deshalb sei das Sozialministerium um Stellungnahme gebeten worden. Zuvor hatte die Ludwigsburger Kreiszeitung darüber berichtet.

Das Kultusministerium hatte Ende November angekündigt, Millionen von FFP-2- und OP-Masken an die Lehrkräfte in Baden-Württemberg verteilen zu wollen.

(dpa/lsw)

Bundesrat stimmt Corona-Entschädigung für Eltern zu

13:57
18.12.2020
Der Bundesrat hat den neuen Entschädigungsregeln für Eltern zugestimmt, die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder eingeschränkten Betriebs der Einrichtungen nicht zur Arbeit können. Eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat gibt es nun auch, wenn Schulen nicht geschlossen werden, sondern lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt wird, so wie das in einigen Bundesländern jetzt der Fall ist. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht anderweitig «zumutbar» betreut werden kann.

Betroffene Eltern von Kindern bis zwölf Jahre oder Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung von 67 Prozent des Nettolohns. Maximal kann man 2016 Euro monatlich bekommen. Der Anspruch gilt für 20 Wochen - jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn für Väter oder 20 für Alleinerziehende. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 16. Dezember gelten - und damit auch für den aktuellen Lockdown. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort.

(dpa)

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