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Corona-Justizfall Ischgl: Erste Verhandlung vor Gericht im April

12:01
18.01.2021
Im Justizstreit um Corona-Ansteckungen im Tiroler Skiort Ischgl ist für April vor einem Wiener Gericht die erste mündliche Verhandlung angesetzt. Das teilte der Vorsitzende des Verbraucherschutzvereins (VSV) Peter Kolba am Montag mit. Bis dahin würden weitere 100 Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingereicht, so Kolba: «Wir sind für jahrelange Verfahren gerüstet, ob die Marke Ischgl jahrelangen Streit aushält, muss Tirol beurteilen.» Die Kläger wollen Schadenersatz. Bei der Verhandlung sollen auch Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie zwei Minister als Zeugen aussagen.

Bei dem Verein haben sich nach eigenen Angaben Tausende Menschen gemeldet, viele davon aus Deutschland, die sich Anfang vergangenen Jahres bei Aufenthalten in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert haben sollen. Bei der Verhandlung am 9. April vor dem Landgericht für Zivilrechtssachen in Wien geht es laut Kolba um den Fall eines in Ischgl infizierten und dann gestorbenen Österreichers. Der Verein plane zudem, im Frühjahr eine Sammelklage zu organisieren.

Ischgl galt im März 2020 als Corona-Hotspot in Europa. Tausende Infektionen sollen auf den bekannten Tiroler Wintersportort zurückzuführen sein. Eine unabhängige Experten-Kommission hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass es im Krisenmanagement zu Fehlern und Fehleinschätzungen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt. Der Staat Österreich hatte in einer Klagebeantwortung jegliches schuldhafte Handeln der Behörden bestritten.

(dpa)

Gewerkschaften und Arbeitgeber lehnen Homeoffice-Pflicht ab

11:59
18.01.2021
In der Debatte um die Einführung stärkerer Corona-Eindämmungsmaßnahmen lehnen Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Baden-Württemberg eine Homeoffice-Pflicht ab. Eine solche Regelung wäre auch für viele Beschäftigte kontraproduktiv, sagte der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Südwesten, Martin Kunzmann, der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Stuttgart. «Man darf nicht vergessen, dass nicht alle Beschäftigten problemlos von zu Hause aus arbeiten können, entweder weil sie keinen geeigneten Arbeitsplatz oder Internetzugang haben, oder weil sie unter Einsamkeit oder psychischen Erkrankungen leiden.»

Ähnlich bewertet der Arbeitgeberverband Südwestmetall die Lage. Man positioniere sich gegen eine Homeoffice-Pflicht, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Peer-Michael Dick, der dpa. «Wir sind überzeugt, dass da, wo Homeoffice möglich ist, auch Homeoffice gemacht wird, sofern die Arbeitnehmer mitmachen.» Man müsse in diesem Zusammenhang aber bedenken, dass mobiles Arbeiten nicht so oft möglich sei, wie sich viele Außenstehende das vorstellten - allein schon aus technischen Gründen. Zudem seien etliche Arbeitnehmer auch nicht besonders erpicht darauf, von zu Hause aus zu arbeiten.

Für das baden-württembergische Handwerk erklärte Verbandspräsident Rainer Reichhold, die Debatte gehe für viele Betriebe an der Realität vorbei. «Gerade im Handwerk kommt aufgrund der Tätigkeit häufig kein Homeoffice in Betracht», sagte er, betonte aber: «Selbstverständlich appellieren wir auch an die Betriebe, ihren Beschäftigten in dieser Situation Homeoffice anzubieten – wo immer möglich. Wir wissen, dass Homeoffice für viele Unternehmen eine finanzielle, organisatorische und auch datensicherheitstechnische Belastung darstellt.»

(dpa)

Labore sollen verstärkt nach neuen Coronavirus-Varianten suchen

11:24
18.01.2021
Proben mit positiven Corona-Tests sollen in Deutschland stärker als bisher auf den genauen Virustyp untersucht werden. Labore und Einrichtungen, die solche sogenannten Sequenzierungen vornehmen, werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums dazu verpflichtet, die erhobenen Daten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln, und bekommen dafür eine Vergütung. Eine entsprechende Verordnung soll an diesem Dienstag in Kraft treten.

«Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt», sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland. Spahn verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus beiden Ländern, die sehr starke Hinweise auf eine deutlich höhere Ansteckungsrate gäben.

Der Verordnung zufolge sollen Labore, die Corona-Tests auswerten, aber selbst keine Gen-Analyse durchführen, einen Teil ihrer positiven Corona-Proben an entsprechende Speziallabore schicken können und bekommen dafür die Versandkosten erstattet. Labore, die selbst sequenzieren, bekommen 220 Euro pro Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut. Ziel ist laut Spahn, dass mindestens fünf Prozent aller Positivtests in Deutschland auf den genauen Virustyp untersucht werden.

(dpa)

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