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20210113045016

BW-Innenminister Strobl: Bei FFP2-Masken haben wir Luft nach oben

04:48
13.01.2021
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat sich für eine verschärfte Maskenpflicht auch im Südwesten ausgesprochen. «FFP2-Masken sind schon eine stark infektionsschützende Maßnahme. Da haben wir Luft nach oben», sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er reagierte damit auf den Beschluss in Bayern, wonach das Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel von Montag an Pflicht ist.

Strobl setzt allerdings etwas andere Prioritäten: «Zunächst sollten in Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen nur noch FFP2-Masken getragen werden», sagte der Innenminister. Die Pflicht sollte auch Besucher und Patienten umfassen. Da reiche eine herkömmliche Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff nicht mehr aus.

Darüber hinaus gebe es Orte mit einem gesteigerten Infektionsgeschehen, an denen ebenfalls die FFP2-Maske getragen werden müsste. «Zum Beispiel in Flugzeugen würde ich zwingend eine FFP2-Maske vorschreiben. Dort wird der Mindestabstand ja nicht eingehalten.» Im Öffentlichen Nahverkehr sei die bessere Schutzmaske ebenfalls eine gute Idee: «Wenn ich daran denke, wie eng sich die Menschen in manchen S-Bahnen zusammendrängeln müssen, wäre hier auch eine FFP2-Maske hilfreich.»

Auf die Frage, ob überhaupt genügend FFP2-Masken im Handel zur Verfügung stünden, um viel mehr Menschen als bisher zu versorgen, sagte der Minister: «Das ist inzwischen gewährleistet.»

(dpa)

Kapitel

Dienstag, 12. Januar

Corona: Ab Freitag Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich

20:30
12.01.2021
In Österreich gilt aufgrund der Corona-Pandemie ab Freitag eine digitale Registrierungspflicht. Das Gesundheitsministerium veröffentliche Dienstagabend eine entsprechende Verordnung. Ab Freitag müssen sich Reisende elektronisch registrieren, sobald sie nach Österreich reisen. Ausgenommen sind allerdings regelmäßige Pendler und Transitreisende. Ausnahmen gibt es auch für familiäre Notfallsituationen, wie etwa Begräbnisse.

Neben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse muss ab Freitag auch die Wohn- sowie die Aufenthaltsadresse in Österreich angegeben werden. Vermerkt wird auch das Datum der Einreise und der geplanten Ausreise. Zudem muss angegeben werden, in welchen Ländern man sich in den vergangenen zehn Tagen aufgehalten hat. Das entsprechende Online-Formular soll ab Mittwoch verfügbar sein. Das Ministerium kündigte an, die Daten nach 28 Tagen zu löschen.

Die Regelung, dass sich Einreisende nach Österreich zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, bleibt zudem weiter aufrecht. Mit einem negativen Coronatest kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

(dpa)

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