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20201218105556

Künstler bekommen weitere 28 Millionen Euro Corona-Hilfe vom Land

09:37
18.12.2020
Die Landesregierung unterstützt die Künstler in Baden-Württemberg in der Corona-Krise mit weiteren 28 Millionen Euro. Neu ist nach Angaben vom Freitag ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Höhe von 15 Millionen Euro. «Sie sind durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffen und unter existentiellen Druck geraten», hieß es in einer Mitteilung des Kunstministeriums in Stuttgart.

Mit je 3500 Euro sollen etwa Tänzer, Musiker und Autoren ihre Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Pandemie fortsetzen können, sagte Ressortchefin Theresia Bauer (Grüne). «Unser Ziel ist es, eine drohende dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunstlandschaft in Baden-Württemberg durch die Folgen der Corona-Pandemie zu verhindern», erklärte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.

Darüber hinaus habe das Kabinett für 2021 weitere Corona-Hilfen für Kunst und Kultur beschlossen. Das Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur solle mit zehn Millionen Euro fortgeführt werden, das Programm «Kunst trotz Abstand» mit drei Millionen Euro.

(dpa/lsw)

Trotz Einzelhandels-Lockdown: Drogeriemarkt Müller verkauft ganzes Sortiment

09:02
18.12.2020
Eigentlich gilt für den Einzelhandel ein weitgehender Lockdown. Bei einer Drogeriemarktkette gehen trotzdem weiter Computerspiele und Plüschteddys über die Warentheke. Sehr zum Unmut anderer Händler.

Die Drogeriemarktkette Müller verkauft trotz der weitgehenden Schließung des Einzelhandels in mehreren Geschäften ihr gesamtes Sortiment - und zieht so den Unmut anderer Händler auf sich. So ist etwa in der Innenstadt von Ulm in einem Geschäft von Müller weiter die gesamte Verkaufsfläche geöffnet, wie eine Sprecherin der Stadt sagte. Dies sorge bei anderen Händlern für Unmut, die etwa Spiel- oder Haushaltswaren verkauften und schließen müssten. Diese sähen sich so benachteiligt. Das Vorgehen von Müller sei jedoch einwandfrei, heißt es von der Stadt.

Inzwischen erlaubt die geltende Corona-Verordnung, dass Geschäfte mit sogenanntem Mischsortiment weiter alle Waren anbieten. Darauf beruft sich auch Müller. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte auf Anfrage mit: «Wir handeln nach dem vorgeschriebenen Schwerpunktprinzip.» Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllten, schlössen Teilsortimente, entsprechend der behördlichen Anordnungen.

Die derzeit geltende Corona-Verordnung sieht zwar eine weitgehende Schließung des Einzelhandels vor - doch es gibt Ausnahmen. Grundsätzlich bleibt nur der Verkauf bestimmter Waren wie Lebensmittel und Drogeriebedarf erlaubt. Sogenannte Mischsortimente dürfen aber weiter angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Und selbst wenn in einem Geschäft die nicht mehr erlaubten Waren den Großteil des Sortiments ausmachen, erlaubt die Verordnung, diesen Teil eines Ladens räumlich abzutrennen und lediglich die noch erlaubten Waren zu verkaufen.

(dpa/lsw)

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